Meldepflichtige Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) ist die gesetzliche Grundlage des Infektionsschutzes. Ziel ist es übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Ärzte und Labore (nach § 6 IfSG), sowie Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen (nach § 34 IfSG) gesetzlich verpflichtet bestimmte Krankheitserreger bzw. Erkrankungen dem Gesundheitsamt zu melden. Gemeinschaftseinrichtungen (nach § 33 IfSG) sind Einrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden; dazu gehören insbesondere: 

  1. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte

  2. Die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, 

  3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,

  4. Heime 

  5. Ferienlager

Zu den gemeldeten Infektionskrankheiten werden durch das Gesundheitsamt Ermittlungen durchgeführt, sowie evtl. Maßnahmen angeordnet, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Infektionsschutz - Meldebogen für Ärzte

gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG

Infektionsschutz - Meldebogen für Ärzte - Lyme Borreliose

Meldepflicht nach § 6 IfSG 

Infektionsschutz - Meldeformular für Labore - Nachweise von Krankheitserregern

nach §§ 7, 8, 9 IfSG 

Benachrichtigungen/Meldungen durch Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen im Landkreis Haßberge ausschließlich über die Cloud. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch (09521 27-400) oder per E-Mail (gesundheitsamt@landratsamt-hassberge.de) an das Gesundheitsamt Haßfurt. Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 IfSG erhalten Sie hier.

Ansprechpersonen

Frau Lang

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 405

Tätigkeiten:
Hygienesachbearbeitung


Herr Leitschuh

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 421

Tätigkeiten:
Hygienesachbearbeitung


Frau Schnabel

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 436

Tätigkeiten:
Hygienesachbearbeitung