Reformierte Schuleingangsuntersuchung

In den letzten Jahren hat sich der wissenschaftliche Erkenntnisstand zur frühkindlichen Entwicklung verändert, mit größerer Bedeutung für die Gestaltung des Schuleinstiegs und der darauf bezogenen Diagnostik. Es ist daher weniger die Frage zu stellen, ob ein Kind „schulfähig" ist, sondern vielmehr, ob es Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und wird bayernweit auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung umgestellt. 

Der Untersuchungszeitpunkt wird in das vorletzte Kindergartenjahr vorverlegt, sodass die Kinder bei der Untersuchung deutlich jünger sind. Eine frühere Untersuchung bedeutet nicht, dass die Kinder früher eingeschult werden. Die Kinder werden i. d. Regel im Alter von 4 bis 5 Jahren untersucht und wie bisher auch mit 6 Jahren eingeschult. 

Sollten Entwicklungsdefizite festgestellt werden, bleibt mehr Zeit für die Förderung und/oder Therapie, sodass Defizite oftmals bis zum Schulbeginn aufgeholt werden können.

Im Landkreis Haßberge stellen wir seit September 2024 auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung um. Zunächst werden die Vorschulkinder, die im Herbst 2025 in die Schule kommen, untersucht. 

Im Anschluss sind dann, vorraussichtlich ab Juni 2025 die jüngeren Kinder dran, die im Herbst 2026 in die Schule kommen. So wird zukzessiv das Untersuchungsalter der Kinder nach vorn verlagert.

Die Kinder werden gestaffelt nach Geburtsmonat untersucht. Die Eltern der Kinder werden persönlich vom Gesundheitsamt angeschrieben (gestaffelt nach Geburtsmonat) und zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Im Brief ist ein QR- Code hinterlegt über den ein individueller Termin vereinbart werden kann. 

 

Das Gesundheitsamt Haßfurt führt die Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder des jeweiligen Jahrgangs durch, die im Landkreis Haßberge gemeldet sind.

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die im jeweiligen Zeitraum geboren sind, unabhängig davon ob sie zurückgestellt werden oder den Einschulungs-Korridor nutzen. (Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen).

Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen, und die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung

Es ist soweit: Ihr Kind kommt bald in die Schule. Für Sie und ihr Kind beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Oft treten dann Fragen auf oder es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Einschulung. Damit Sie mit diesen Fragen nicht alleine sind, möchten wir Sie in dieser wichtigen Zeit unterstützen. Die reformierte Schuleingangsuntersuchung gibt Ihnen wertvolle Informationen für Ihre Entscheidung.

Sie haben per Post ein Schreiben für die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erhalten?

  • Vereinbaren Sie über den im Brief stehenden QR-Code einen Termin bei uns

Sie haben noch keine Post von uns erhalten aber Ihr Kind wird 2025 eingeschult?

  • Bitte haben Sie noch etwas Geduld, die Einladungen werden gestaffelt nach Geburtsmonat verschickt

Ihr Kind ist in der Zeit vom 01.07.2019 und 30.09.2019 geboren und somit ein sog. Korridorkind. Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihr Kind einschulen lassen und benötigen vor dem Stichtag im April eine zusätzliche Entscheidungshilfe?

  • Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen vorzeitigen Termin mit Ihnen

Für diese Kinder findet die reformierte Schuleingangsuntersuchung etwa ab Juni 2025 statt. 

Sobald ihr Kind in den Untersuchungszeitraum fällt, bekommen Sie Post von uns.

Ansprechpersonen

Frau Schramm

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

rseu@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 418

Tätigkeiten:
Fachkraft der Sozialmedizin; reformierte Schuleingangsuntersuchung; Impfberatung, Tuberkulosefürsorge


Frau Wohlleben

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

rseu@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 434

Tätigkeiten:
Fachkraft der Sozialmedizin, reformierte Schuleingangsuntersuchung, Masernschutzgesetz, Impfberatung


Frau Lösch

Gesundheitsamt

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

rseu@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 417

Tätigkeiten:
Fachkraft der Sozialmedizin, reformierte Schuleingangsuntersuchung


Frau Hauck

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

rseu@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 435

Tätigkeiten:
Fachkraft der Sozialmedizin, reformierte Schuleingangsuntersuchung, Impfberatung, FQA