Medizinalaufsicht über Heil- und Hilfsberufe

Das Landratsamt Haßberge ist für die Berufsaufsicht geregelter Heil- und Heilhilfsberufe zuständig.

Dazu gehört die Überwachung

  • selbstständiger nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe
  • ambulanter Pflegedienste und deren Pflegekräfte
  • selbstständiger Pflegekräfte

Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.