Heilpraktikererlaubnis
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG).
- Allgemeine Heilkunde
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Podologie
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
das 25. Lebensjahr vollendet haben,
mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ist beim Landratsamt Haßberge – Fachbereich 25.2 Gesundheitsamt, zu stellen, wenn Sie entweder
Ihren Wohnort im Landkreis Haßberge haben oder
Sie Ihre künftige heilkundliche Tätigkeit im Landkreis Haßberge ausüben möchten.
Erneuter Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
mit Kenntnisprüfung nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
mit Kenntnisprüfung nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
mit Kenntnisprüfung nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
nach Aktenlage nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
nach Aktenlage nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
nach Aktenlage nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Vordruck zur Antragstellung.
Beginn und Ende der selbstständigen Tätigkeit sind unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Zu Beginn der Tätigkeit ist die Anschrift der Niederlassung anzugeben, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilpraktikertätigkeit vorzulegen und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung gegen die sich aus der Berufsausübung ergebenen Ansprüche Dritter nachzuweisen. Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben sind der Behörde unverzüglich anzuzeigen (Art. 10 Abs. 2 und 3 GDG).
Gebühren
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Anmeldebestätigung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.
Die fachliche Überprüfung führt das Gesundheitsamt Würzburg für den Bereich Unterfranken durch. Die Überprüfung besteht bei der allgemeinen Heilpraktikerprüfung und der Heilpraktikerprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil.
Auf dem Gebiet der Physiotherapie und der Podologie wird die Überprüfung nur in mündlich-praktischer Form durchgeführt.
Das Merkblatt des Landratsamtes Würzburg - Gesundheitsamt, auf dem weitere Informationen zur Prüfung sowie den Sonderfällen/Erlaubnissen nach Aktenlage ersichtlich sind, finden Sie unter www.landkreis-wuerzburg.de/heilpraktiker.
Die schriftliche Überprüfung wird in Bayern einheitlich durchgeführt.
Prüfungstermin: |
Anmeldeschluss: |
---|---|
am dritten Mittwoch im März |
31. Dezember des Vorjahres |
am zweiten Mittwoch im Oktober |
30. Juni des laufenden Jahres |
Hinweis:
Wir bitten zu beachten, dass uns Ihre vollständigen Antragsunterlagen spätestens fünf Werktage vor dem jeweiligen Fristende vorliegen müssen, da sonst eine Anmeldung nicht garantiert werden kann.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Ansprechpersonen
Frau Johnsdorf
Gesundheitsamt
Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften
Frau Berger
Gesundheitsamt
Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Vollzug gesundheitsrechtlicher Vorschriften