Aufsicht über weitere Heil- und Heilhilfsberufe Gesundheitsberufe

Das Gesundheitsamt übt im Rahmen der Medizinalaufsicht die die Berufsaufsicht für geregelte Heil- und Heilhilfsberufe aus.

Dazu gehört die Überwachung von:

  • selbstständigen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen (z.B. Ergotherapeuten, Hebammen, Masseure, Logopäden und Physiotherapeuten)

  • ambulanten Pflegediensten und deren Pflegekräfte

  • selbstständigen Pflegekräfte

Folgende Berufsgruppen gehören zu den selbstständigen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen:

  • Ergotherapeuten

  • Hebammen/Entbindungspfleger

  • Heilpraktiker und Heilpraktiker mit eingeschränkter (sektoraler) Heilpraktikererlaubnis

  • Logopäden

  • Masseure/Medizinische Bademeister

  • Physiotherapeuten

  • Podologen

Vor Beginn Ihrer selbstständigen Berufsausübung müssen Sie diese bei uns anmelden.

Wenn Sie ihre bereits angemeldete Tätigkeit beenden, dann müssen Sie uns das Ende der Tätigkeit bekannt geben.

Für die An- bzw. Abmeldung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.

Gebühren

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Anmeldebestätigung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.

Formular

Medizinalaufsicht – An- und Abmeldung selbstständige Tätigkeit nicht-ärztlicher Gesundheitsberuf

Für die An- und Abmeldung als Heilpraktiker finden Sie hier weitergehende Informationen: Heilpraktiker

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst eröffnen oder Ihre Tätigkeit als selbstständige Pflegekraft beginnen möchten, dann müssen Sie Ihre Anmeldung umgehend bei uns bekannt geben.

Wenn Sie ihre bereits angemeldete Tätigkeit beenden, dann müssen Sie uns das Ende der Tätigkeit bekannt geben.

Für die An- bzw. Abmeldung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen Termin. 

Gebühren

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Anmeldebestätigung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.

Formulare

Medizinalaufsicht – An- und Abmeldung Ambulanter Pflegedienst_ Organisation
Medizinalaufsicht – An- und Abmeldung selbstständige Pflegekraft

Wenn Sie einen ambulanter Pflegedienst sind und Pflegekräfte beschäftigen, dann müssen Sie uns ihr angestelltes Fachpersonal anmelden.

Wenn Sie ihre angestellten Pflegekräfte eine bereits angemeldete Tätigkeit beenden, dann müssen Sie uns das Ende der Tätigkeit bekannt geben.

Für die An- bzw. Abmeldung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.

Gebühren

Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Anmeldebestätigung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.

Formular

Medizinalaufsicht – An- und Abmeldung Ambulanter Pflegedienst_ Pflegekräfte

Wenn Sie ihre Tätigkeit oder die Tätigkeit ihrer Angestellten bereits bei uns angemeldet haben und es Änderungen gibt, so teilen Sie dies uns bitte schriftlich per Mail an gesundheitsamt@hassberge.de mit.

Gemeldet werden müssen:

  • Namensänderung

  • Praxisverlegung in einen anderen Landkreis

  • Praxisverlegung innerhalb des Landkreises

  • Anschriftsänderung innerhalb des Landkreises

  • Änderung der ausübenden Tätigkeit

  • Änderung der Berufsbezeichnung

  • Eröffnung eines weiteren Standortes

Gebühren

Für die Änderungsmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Bestätigung der Änderungsmeldung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.

Ansprechpersonen

Frau Appel

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 408

Tätigkeiten:
Verwaltungskraft Gesundheitsamt


Frau Krause

Gesundheitsamt

Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 407

Tätigkeiten:
Verwaltungskraft Gesundheitsamt