Aufsicht über weitere Heil- und Heilhilfsberufe Gesundheitsberufe
Das Gesundheitsamt übt im Rahmen der Medizinalaufsicht die die Berufsaufsicht für geregelte Heil- und Heilhilfsberufe aus.
Dazu gehört die Überwachung von:
selbstständigen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen (z.B. Ergotherapeuten, Hebammen, Masseure, Logopäden und Physiotherapeuten)
ambulanten Pflegediensten und deren Pflegekräfte
selbstständigen Pflegekräfte
Folgende Berufsgruppen gehören zu den selbstständigen nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen:
Ergotherapeuten
Hebammen/Entbindungspfleger
Heilpraktiker und Heilpraktiker mit eingeschränkter (sektoraler) Heilpraktikererlaubnis
Logopäden
Masseure/Medizinische Bademeister
Physiotherapeuten
Podologen
Vor Beginn Ihrer selbstständigen Berufsausübung müssen Sie diese bei uns anmelden.
Wenn Sie ihre bereits angemeldete Tätigkeit beenden, dann müssen Sie uns das Ende der Tätigkeit bekannt geben.
Für die An- bzw. Abmeldung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.
Gebühren
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Anmeldebestätigung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.
Formular
Für die An- und Abmeldung als Heilpraktiker finden Sie hier weitergehende Informationen: Heilpraktiker
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst eröffnen oder Ihre Tätigkeit als selbstständige Pflegekraft beginnen möchten, dann müssen Sie Ihre Anmeldung umgehend bei uns bekannt geben.
Wenn Sie ihre bereits angemeldete Tätigkeit beenden, dann müssen Sie uns das Ende der Tätigkeit bekannt geben.
Für die An- bzw. Abmeldung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.
Gebühren
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Anmeldebestätigung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.
Formulare
Wenn Sie einen ambulanter Pflegedienst sind und Pflegekräfte beschäftigen, dann müssen Sie uns ihr angestelltes Fachpersonal anmelden.
Wenn Sie ihre angestellten Pflegekräfte eine bereits angemeldete Tätigkeit beenden, dann müssen Sie uns das Ende der Tätigkeit bekannt geben.
Für die An- bzw. Abmeldung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Dieser Antrag zur Anmeldung wird von uns geprüft. Anschließend nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.
Gebühren
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Anmeldebestätigung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.
Formular
Wenn Sie ihre Tätigkeit oder die Tätigkeit ihrer Angestellten bereits bei uns angemeldet haben und es Änderungen gibt, so teilen Sie dies uns bitte schriftlich per Mail an gesundheitsamt@hassberge.de mit.
Gemeldet werden müssen:
Namensänderung
Praxisverlegung in einen anderen Landkreis
Praxisverlegung innerhalb des Landkreises
Anschriftsänderung innerhalb des Landkreises
Änderung der ausübenden Tätigkeit
Änderung der Berufsbezeichnung
Eröffnung eines weiteren Standortes
Gebühren
Für die Änderungsmeldung fallen keine Gebühren an. Benötigen Sie eine Bestätigung der Änderungsmeldung wird diese auf Wunsch erstellt und kostet 20 Euro. Sie können diese vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte bezahlen oder auch per Rechung/Überweisung begleichen.
Ansprechpersonen
Frau Appel
Gesundheitsamt
Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
408
Tätigkeiten:
Verwaltungskraft Gesundheitsamt
Frau Krause
Gesundheitsamt
Gebäude F
Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt
gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
407
Tätigkeiten:
Verwaltungskraft Gesundheitsamt