Reisen mit Betäubungsmitteln

Wenn Sie ins Ausland verreisen möchten und auf Medikamente angewiesen sind, die als Betäubungsmittel klassifiziert sind, gelten besondere Regelungen: 

Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. 

In diesem Fall benötigen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, die durch uns beglaubigt werden muss.

Voraussetzung zur Beglaubigung durch uns: Die Praxis Ihres Arztes muss im Landkreis Haßberge niedergelassen sein.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen beträgt maximal 30 Tage. Sie benötigen für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung.

Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung einen Termin bei uns per Mail an gesundheitsamt-verwaltung@hassberge.de oder per Telefon 09521/27-400. 

Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllte Bescheinigung mindestens drei Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Beglaubigung vorliegen sollte. 

Dies ist notwendig, damit genügend Zeit verbleibt, um eventuell falsch ausgefüllte Bescheinigungen durch den verschreibenden Arztes korrigiert werden können. 

Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 15 Euro und wird bei uns in Bar oder per EC-Karte am Kassenautomat bezahlt.

Ihr Reiseland gehört zu den Staaten des Schengener Abkommens. 

Die Bescheinigung finden Sie unter den Antragsformularen.

Betäubungsmittel - Mitführen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Reisen in Staaten des Schengener Abkommens 

Mitgliedsländer: 

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Ihr Reiseland gehört nicht zu den Staaten des Schengener Abkommens?

Dann benötigen Sie von Ihrem Arzt eine andere Bescheinigung. 

Betäubungsmittel - Mitführen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Reisen in Staaten außerhalb des Schengener Abkommens

Frau Appel

Gesundheitsamt

Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 408

Tätigkeiten:
Verwaltungskraft Gesundheitsamt


Frau Krause

Gesundheitsamt

Zwerchmaingasse 14
97437 Haßfurt

gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 407

Tätigkeiten:
Verwaltungskraft Gesundheitsamt