Gleichstellungsstelle

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden

  • wenn Sie sich am Arbeitsplatz gegenüber Mann/Frau benachteiligt fühlen

  • wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Aufgabe als Mutter/Vater und Arbeitnehmer/in miteinander zu vereinbaren

  • wenn Sie das Gefühl haben mit Vorgesetzten und/oder Kollegen nicht zurecht kommen und Sie speziellen Rat von einer Frau (=Gleichstellungsbeauftragten) wünschen

  • wenn Sie sich am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlen

  • wenn Sie Opfer von Gewalt jedweder Art geworden sind

  • wenn Sie „gemobbt" werden

  • wenn Sie persönliche und/oder familiäre Probleme haben und nicht wissen, wo Sie Hilfe bekommen können.

 

Die Grundsätze jeder Beratung sind dabei

  • absolute Verschwiegenheit (es werden keine Aufzeichnungen von Gesprächen gemacht)

  • Freiwilligkeit (Lösungen werden mit Ihnen erarbeitet, niemals ohne Sie)

  • Einverständnis (jeder einzelne Schritt wird mit Ihnen besprochen)

  • Hilfe zur Selbsthilfe (Unterstützung, Ihre Selbsthilfekräfte zu entdecken und zu aktivieren)

  • Hinweis auf andere Beratungsstellen (sofern Ihnen auch andere Fachstellen bzw. Beratungsstellen weiterhelfen können, werden Sie auf diese hingewiesen)

  • Kooperation mit anderen Stellen oder Personen (sofern Lösungswege nur im Verbund mit anderen Stellen oder Personen auffindbar sind, wird mit Ihrem Einverständnis mit diesen zusammengearbeitet)

Ansprechperson

Frau Stühler

Gleichstellungsbeauftragte

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

gleichstellung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 655
09521 / 27 78655

Tätigkeiten:
Leitung der Gleichstellungsstelle

Montag - Freitag von 09:00 - 11:00 Uhr (oder nach vorheriger Terminabsprache)