Übersicht Gebühren
Gebühren Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen nach § 15 BayGaV. Schuldner der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige, der die Gebühren dem Gutachterausschuss gegenüber schriftlich übernimmt.
Die Gebühr ist wertabhängig und beträgt
Ermittelter Wert bis |
Gebühren zzgl. 19 % |
---|---|
200.000 € |
2.450 € |
300.000 € |
2.600 € |
400.000 € |
2.700 € |
500.000 € |
2.800 € |
1.000.000 € |
1.800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts |
10.000.000 € |
2.800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts |
über 10.000.000 € |
3.200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts |
Bei erheblichem zusätzlichen Aufwand kann sich die Gebühr um bis zu 50 % erhöhen. Zusätzlich zur Gebühr werden Auslagen erhoben, z.B. für Reisekosten oder die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen.
Gebühren für Auskünfte
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften über die Bodenrichtwerte oder aus der Kaufpreissammlung richten sich nach dem bayerischen Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8
je beauskunftetem Richtwert, Kauffall oder statistischem Wert beträgt die Gebühr 20,00 €
Nähere Auskünfte zu den Gebühren erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Ansprechpersonen
Herr Duscha
Denkmalpflege, Gutachterausschuss
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
gutachterausschuss@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
448
09521 /
27 661
Tätigkeiten:
Leiter der Geschäftsstelle