Übersicht Gebühren

Gebühren Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen nach § 15 BayGaV. Schuldner der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige, der die Gebühren dem Gutachterausschuss gegenüber schriftlich übernimmt.

Die Gebühr ist wertabhängig und beträgt

Ermittelter Wert bis

Gebühren zzgl. 19 %

200.000 €

2.450 €

300.000 €

2.600 €

400.000 €

2.700 €

500.000 €

2.800 €

1.000.000 €

1.800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts

10.000.000 €

2.800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts

über 10.000.000 €

3.200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts

Bei erheblichem zusätzlichen Aufwand kann sich die Gebühr um bis zu 50 % erhöhen. Zusätzlich zur Gebühr werden Auslagen erhoben, z.B. für Reisekosten oder die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen.

Gebühren für Auskünfte

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften über die Bodenrichtwerte oder aus der Kaufpreissammlung richten sich nach dem bayerischen Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8

  • je beauskunftetem Richtwert, Kauffall oder statistischem Wert beträgt die Gebühr 20,00 €


Nähere Auskünfte zu den Gebühren erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Ansprechpersonen

Herr Duscha

Denkmalpflege, Gutachterausschuss

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

gutachterausschuss@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 448
09521 / 27 661

Tätigkeiten:
Leiter der Geschäftsstelle