Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
Beschreibung
Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen für die Erstellung des GutachtensLagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.
Onlineverfahren
Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.
Fristen
Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.
Kosten
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.
Weiterführende Links
Über das Bodenrichtwertinformationssystem werden Bodenrichtwerte von einer Vielzahl der Gutachterausschüsse online bereit gestellt. Sie können zwischen Dauerabonnement (entspricht dem Bezug der gesamten Bodenrichtwertkarte) und Einzelauskunft wählen. Weiterhin können, sofern vorhanden, auch Immobilienmarktberichte der Gutachterausschüsse erworben werden.
Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand:
08.08.2024
Onlineverfahren nutzen oder Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens herunterladen
- Antragsformular vollständig ausgefüllt,
- Grundbuchauszug, vollständig (max. 6 Monate alt)
- Amtlicher Lageplan
- Baupläne (Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
- Berechnungen der Wohnfläche, der Bruttogeschoßflächen bzw. Nutzflächen
- Gebäudebeschreibung (mit evtl. Bauschäden)
- Aufstellung der Renovierungen/Sanierungen der letzten Jahre
- Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde oder mit Nachbarn (Altdienstbarkeiten)
- Mietverträge – nur bei Mietobjekten
- bei Wohn- und Teileigentum: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung (letzten 3 Jahre) und Nebenkostenabrechnung mit Instandhaltungsrücklage
- Verträge zu Nießbrauchsrechten, Wohnungsrechten, Erbpachtverträgen etc. Hinweis: Fehlende Unterlagen können die Bearbeitungszeit teilweise erheblich verlängern bzw. zu höheren Kosten führen.
- Weitere Unterlagen und Auskünfte auf Nachfrage der Geschäftsstelle oder der Gutachter
Eingang der erforderlichen Antragsunterlagen
Erfassung und Prüfung der Antragsunterlagen
Terminvereinbarung für Besichtigung
Besichtigung der baulichen und sonstigen Anlagen inkl. Fotodokumentation
Ermittlung des Verkehrswertes durch Ausarbeitung der eingereichten Unterlagen sowie der Erkenntnisse aus der Objektbesichtigung im Rahmen einer Sitzung der beteiligten Gutachter.
Nach Fertigstellung des Gutachtens Übermittlung an den Antragsteller
Ansprechpersonen
Herr Duscha
Denkmalpflege, Gutachterausschuss
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
gutachterausschuss@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
448
09521 /
27 661
Tätigkeiten:
Leiter der Geschäftsstelle