Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

  • Unterlagen für die Erstellung des GutachtensLagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.

Verkehrswertgutachten - Erstellung online beantragen

Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens stellen. Das Gutachten wird nach Fertigstellung postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.

Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand: 08.08.2024

Onlineverfahren nutzen oder Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens herunterladen

  • Antragsformular vollständig ausgefüllt,
  • Grundbuchauszug, vollständig (max. 6 Monate alt) 
  • Amtlicher Lageplan 
  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) 
  • Berechnungen der Wohnfläche, der Bruttogeschoßflächen bzw. Nutzflächen 
  • Gebäudebeschreibung (mit evtl. Bauschäden) 
  • Aufstellung der Renovierungen/Sanierungen der letzten Jahre 
  • Privatrechtliche Verträge mit der Gemeinde oder mit Nachbarn (Altdienstbarkeiten) 
  • Mietverträge – nur bei Mietobjekten 
  • bei Wohn- und Teileigentum: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung (letzten 3 Jahre) und Nebenkostenabrechnung mit Instandhaltungsrücklage 
  • Verträge zu Nießbrauchsrechten, Wohnungsrechten, Erbpachtverträgen etc. Hinweis: Fehlende Unterlagen können die Bearbeitungszeit teilweise erheblich verlängern bzw. zu höheren Kosten führen.
  • Weitere Unterlagen und Auskünfte auf Nachfrage der Geschäftsstelle oder der Gutachter

Eingang der erforderlichen Antragsunterlagen

Erfassung und Prüfung der Antragsunterlagen

Terminvereinbarung für Besichtigung

Besichtigung der baulichen und sonstigen Anlagen inkl. Fotodokumentation

Ermittlung des Verkehrswertes durch Ausarbeitung der eingereichten Unterlagen sowie der Erkenntnisse aus der Objektbesichtigung im Rahmen einer Sitzung der beteiligten Gutachter. 

Nach Fertigstellung des Gutachtens Übermittlung an den Antragsteller

Ansprechpersonen

Herr Duscha

Denkmalpflege, Gutachterausschuss

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

gutachterausschuss@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 448
09521 / 27 661

Tätigkeiten:
Leiter der Geschäftsstelle