Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

Genehmigungspflicht

Anlagen, die in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in der Allgemeinheit oder Nachbarschaft in erheblichem Maß gefährden, belästigen oder benachteiligen können, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Solche genehmigungsbedürftigen Anlagen sind in Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt (hierzu zählen beispielsweise große Feuerungsanlagen, Zementwerke, Steinbrüche, Asphaltmischanlagen, große Tierhaltungen, Autowrackplätze oder auch Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen). Auch wesentliche Änderungen solcher Anlagen bedürfen einer Genehmigung.

Im Landkreis Haßberge gibt es aktuell rund 150 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen.

Änderung genehmigungspflichtiger Anlagen

Gemäß § 15 BImSchG ist die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage dem Landratsamt Haßberge mindestens einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, schriftlich anzuzeigen. Hat die angezeigte Änderung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, kann die angezeigte Änderung von der Genehmigungspflicht freigestellt werden. Wesentliche Änderungen (z. B.) bedürften hingegen einer Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG. Über die Freistellung oder Genehmigungsbedürftigkeit einer angezeigten Änderung entscheidet nach interner Prüfung das Landratsamt Haßberge als Untere Immissionsschutzbehörde.

Ansprechpartner

Frau Barth

Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

immissionsschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 249

Tätigkeiten:
Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht, Staatliches Abfallrecht


Herr Pudell

Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

immissionsschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 250
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht


Frau Schmidt

Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

immissionsschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 242

Tätigkeiten:
Fachbereichsleitung, Sachbearbeitung Immissionsschutzrecht