Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (2010/74/EU)
Mit Wirkung zum 07.01.2013 trat die Richtlinie 2010/75/EU in Kraft. Diese bildete die Grundlage zur Überarbeitung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den darauf basierenden Verordnungen. Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union, welche Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb sowie zur Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen enthält. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung bzw. größtmögliche Verhinderung von Umweltverschmutzungen durch große Industrieanlagen. Einige immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen demnach dem Begriff der sog. „IE-Anlagen“ (Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie).
Wie alle immissionsschutzrechtlich genehmigten Betriebe, werden auch die IE-Anlagen im Rahmen regelmäßiger Überwachungen einer Kontrolle durch den Fachbereich 33 unterzogen. So sind für diese Anlagen ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramme zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Haßberge liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (im Anhang der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet) werden in der Anlage 1 zum Überwachungsprogramm aufgelistet. Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der IE-Anlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 2. Nach jeder routinemäßigen oder nicht routinemäßigen Überwachung ist ein Formblatt auszufüllen. Ein entsprechendes Muster dieses Formblattes finden Sie unter Anlage 3. Die IE-Anlagen, welche im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Haßberge liegen, für die aber andere Überwachungsbehörden zuständig sind (z. B. die Regierung von Unterfranken), finden Sie in der Anlage 4. Die bei der Überwachung durch den Fachbereich 33 zu erstellenden Berichte sind innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung im Internet zu veröffentlichen (vgl. § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG).
Das aktuelle Überwachungsprogramm des Landkreises Haßberge sowie weitere Anlagen hierzu finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG
Überwachungsbericht |
Genehmigungsbescheid |
Maßgebliches BVT-Merkblatt |
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Änderungsgenehmigung PM 1 vom 19.08.2019 |
Zellstoff- und Papierindustrie (09.2014) Großfeuerungsanlagen (07.2017) |
Palm Power GmbH & Co. KG
Überwachungsbericht |
Genehmigungsbescheid |
Maßgebliches BVT-Merkblatt |
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Großfeuerungsanlagen (07.2017) |
PERSCH Entsorgung, Verwertung und Transporte GmbH & Co. KG
Überwachungsbericht |
Genehmigungsbescheid |
Maßgebliches BVT-Merkblatt |
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Abfallbehandlungsanlagen (08.2018) |
Ansprechpartner
Frau Schmidt
Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt