Verordnungen für die Begrenzung von Treibstoffemissionen - 20. und 21. BImSchV

Die regelmäßige Überwachung und Kontrolle von Tankstellen erfolgt durch verschiedene Akteure. Die meisten Vorschriften zum Betrieb von Tankstellen finden sich im Wasserrecht. Der Fachbereich 33 hat als Untere Immissionsschutzbehörde lediglich eine untergeordnete Funktion und schreitet nur dann ein, wenn die Bestimmungen der 20. bzw. 21. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (20. und 21. BImSchV) wiederholt nicht eingehalten werden. Die regelmäßige Überprüfung vor Ort oder auch Nachkontrollen werden durch Sachverständige durchgeführt, überwacht wird dies wiederum von der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft (Fachbereich 34 - Wasserrecht und Naturschutz).