Wissenswertes

Menschen mit Schwerbehinderung, also einem Grad der Behinderung von mindestens 50, erhalten auf Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einen Schwerbehindertenausweis. Im Ausweis sind der Grad der Behinderung und die festgestellten gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) auf der Rückseite eingetragen. Dieses amtliche Dokument dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen, sogenannten Nachteilsausgleichen. 

Der Schwerbehindertenausweis hat die Grundfarbe grün. Liegen die Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr vor (Merkzeichen G, Gl, H, aG oder Bl), wird der Ausweis zusätzlich halbseitig mit einem orangen Aufdruck versehen.

Weitere Informationen finden sich unter ZBFS - Ausweis (bayern.de)

 

Kontakt zur Regionalstelle Unterfranken: 

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
97025 Würzburg

Telefon: 0931 4107-505
Kontaktformular: Optionale Anmeldung – Kontaktformular des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Feststellung einer Behinderung - Antrag

bei der Regionalstelle Unterfranken 

Abhängig von Grad und Art der Behinderung sowie zugeteilter Merkzeichen gibt es verschiedene Nachteilsausgleiche. Die Regelungen dazu sind sehr umfangreich. Ausführliche Informationen finden sich im “Wegweiser für Menschen mit Behinderung” des Zentrum Bayern Familie und Soziales: 2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung (bayern.de)

Blinde bzw. hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Bayern ein Blindengeld. Dieses soll einen Ausgleich für den hohen persönlichen Aufwand darstellen und ist unabhängig vom Einkommen. 

Weitere Informationen finden sich unter ZBFS - Bayerisches Blindengeld (bayern.de)

Blindengeld - Antrag

auf bayerisches Blindengeld bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales 

Je nach Art der Behinderung können verschiedene Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen finden sich unter ZBFS - Parkerleichterungen (bayern.de)

Menschen mit körperlichen Einschränkungen können mit einem Einheitsschlüssel selbstständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten WC-Anlagen erhalten, z.B. an Autobahnen, in Bahnhöfen, in Fußgängerzonen, Museen und Behörden. 

Das Schließsystem wurde vom CBF-Darmstadt e.V. eingeführt und hat sich inzwischen europaweit durchgesetzt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, ihn zu bestellen, gibt es unter Euroschlüssel: CBF Darmstadt e.V. (cbf-da.de)