Kindergartenfachaufsicht

Die rechtliche und fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen, deren Träger sowie der Kommunen im Landkreis Haßberge übernimmt die Kindergartenfachaufsicht des Jugendamts Haßberge.

Die Fachaufsicht beinhaltet insbesondere:

  • Betriebserlaubnisverfahren für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder
  • Regelmäßige Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Durchführung von Belegprüfungen
  • Betreuung von Bauangelegenheiten bei Neu- und Umbauten

Antragsformulare

Personalmeldung in der Kinder- und Jugendhilfe - Antrag

Kindertageseinrichtungen, Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung gemäß § 47 SGB VIII 

Meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen

gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII - Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen

Personalzustimmung - Antrag

Kindertageseinrichtungen, Beantragung einer Personalzustimmung nach § 16 Abs. 6 AV BayKiBiG 

Kindertageseinrichtung Betriebserlaubnis - Antrag

nach § 45 SGB VIII

Vorkurskinder - Meldung

für den schulischen Teil im KGJ 2024/2026

Ansprechperson

Frau Tschischka

Jugendamt

Gebäude D
Alte Brückenstr. 3
97437 Haßfurt

kindergartenfachaufsicht@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 185
09521 / 27 170