Kindergartenfachaufsicht
Die rechtliche und fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen, deren Träger sowie der Kommunen im Landkreis Haßberge übernimmt die Kindergartenfachaufsicht des Jugendamts Haßberge.
Die Fachaufsicht beinhaltet insbesondere:
- Betriebserlaubnisverfahren für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder
- Regelmäßige Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Durchführung von Belegprüfungen
- Betreuung von Bauangelegenheiten bei Neu- und Umbauten
Antragsformulare
Kindertageseinrichtungen, Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung gemäß § 47 SGB VIII
gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII - Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen
Kindertageseinrichtungen, Beantragung einer Personalzustimmung nach § 16 Abs. 6 AV BayKiBiG
nach § 45 SGB VIII
für den schulischen Teil im KGJ 2024/2026
Ansprechperson
Frau Tschischka
Jugendamt
Gebäude D
Alte Brückenstr. 3
97437 Haßfurt
kindergartenfachaufsicht@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
185
09521 /
27 170