Beistandschaft

Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten sowie die Beistandschaft sind kostenlose Angebote des Jugendamtes. Diese richten sich an das Elternteil bei dem das Kind lebt.

Das Jugendamt berät und unterstützt bei Fragen zur Feststellung der Vaterschaft, Geltendmachung und der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche.

Bei Einrichtung einer Beistandschaft vertritt das Kreisjugendamt ausschließlich das Kind.

Die Beistandschaft endet beispielsweise, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich beantragt, oder spätestens mit Volljährigkeit des Kindes. Junge Volljährige haben zudem bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

Für eine persönliche Vorsprache bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Ansprechpersonen

Herr Greb

Jugendamt

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

beistandschaft@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 182

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A, Sch, Sp, St - Z


Frau Zehe

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen B - F, O - S


Herr Stretz

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen G - N