Beurkundungen und Beglaubigungen

Bestimmte Willenserklärungen werden rechtlich erst dann wirksam, wenn sie öffentlich beurkundet und beglaubigt sind.

Beim Jugendamt werden folgende Angelegenheiten beurkundet

  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

  • Vaterschaftsanerkennungen und die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft

  • Sorgeerklärungen (Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können erklären, dass sie für ihr Kind die gemeinsame elterliche Sorge ausüben wollen)

Kosten

Die aufzunehmenden Erklärungen werden kostenfrei beim Jugendamt beurkundet.

Beurkundung

Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung

Ansprechpartner

Frau Nickles

Sorgerecht und Unterhalt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

beurkundung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 323
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Gädheim, Knetzgau, Oberaurach, Rauhenebrach, Riedbach, Theres, Wonfurt


Frau Then

Sorgerecht und Unterhalt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

beurkundung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 332

Tätigkeiten:
Bundorf, Burgpreppach, Königsberg, Zeil


Frau Johanydes

Sorgerecht und Unterhalt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

beurkundung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 110
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Breitbrunn, Ebelsbach, Ebern, Kirchlauter, Maroldsweisach, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Untermerzbach

Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag


N.N.

Sorgerecht und Unterhalt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

beurkundung@landratsamt-hassberge.de

Tätigkeiten:
Aidhausen, Eltmann, Ermershausen, Haßfurt, Hofheim i.Ufr., Sand a.Main, Stettfeld

Bitte wenden Sie sich an die o.g. Stellvertretungen.