Beurkundungen und Beglaubigungen
Bestimmte Willenserklärungen werden rechtlich erst dann wirksam, wenn sie öffentlich beurkundet und beglaubigt sind.
Beim Jugendamt werden folgende Angelegenheiten beurkundet
die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
Vaterschaftsanerkennungen und die Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft
Sorgeerklärungen (Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können erklären, dass sie für ihr Kind die gemeinsame elterliche Sorge ausüben wollen)
Kosten
Die aufzunehmenden Erklärungen werden kostenfrei beim Jugendamt beurkundet.
Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung
Beim Jugendamt werden Negativbescheinigungen ausgestellt
Eine Negativbescheinigung ist eine kostenfreie Bescheinigung, die nicht miteinander verheirateten Elternteilen bestätigt, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt und das Elternteil bei dem das Kind lebt alleiniges Sorgerecht inne hat. Diese Bescheinigung kann beim Jugendamt des Wohnsitzes des Elternteils beantragt werden.
Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Ansprechpartner
Frau Then
Sorgerecht und Unterhalt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Bundorf, Burgpreppach, Königsberg, Zeil
Frau Johanydes
Sorgerecht und Unterhalt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
beurkundung@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
110
09521 /
27 170
Tätigkeiten:
Breitbrunn, Ebelsbach, Ebern, Kirchlauter, Maroldsweisach, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Untermerzbach
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
N.N.
Sorgerecht und Unterhalt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Aidhausen, Eltmann, Ermershausen, Haßfurt, Hofheim i.Ufr., Sand a.Main, Stettfeld
Bitte wenden Sie sich an die o.g. Stellvertretungen.
N.N.
Sorgerecht und Unterhalt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Gädheim, Knetzgau, Oberaurach, Rauhenebrach, Riedbach, Theres, Wonfurt
Bitte wenden Sie sich an die o.g. Stellvertretungen.