Unterhaltsvorschuss (UVG)

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für die Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht genügend Unterhalt bekommen.

Berechtigt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist das Kind. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen müssen deshalb in der Person des Kindes erfüllt sein.

Wichtige Informationen zum UVG in leichter Sprache.

Anspruchsvoraussetzungen

Ein Kind hat Anspruch, wenn es

  1. das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

  2. im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der

    1. ledig, verwitwet oder geschieden ist, oder

    2. von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt

  3. nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder - wenn der Elternteil oder ein Stiefelternteil verstorben ist - keine Waisenbezüge in der genannten Höhe erhält, und

  4. ab dem Alter von 12 - 17 Jahren entweder keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht, oder

  5. durch Unterhaltsvorschussleistung Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann

  6. oder der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt

Unterhaltsvorschussgesetz - Fragebogen zur jährlichen Überprüfung

Ansprechpersonen

Frau Johanydes

Sorgerecht und Unterhalt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

uvg@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 110
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - E


Frau Then

Sorgerecht und Unterhalt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

uvg@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 332
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen F - L


Frau Nickles

Sorgerecht und Unterhalt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

uvg@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 323
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen M - S (ohne Sch)


Herr Korn

Sorgerecht und Unterhalt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

uvg@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 184

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen Sch, T - Z