Unterhaltsvorschuss (UVG)
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für die Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht genügend Unterhalt bekommen.
Berechtigt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist das Kind. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen müssen deshalb in der Person des Kindes erfüllt sein.
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Kind hat Anspruch, wenn es
das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der
ledig, verwitwet oder geschieden ist, oder
von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt
nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder - wenn der Elternteil oder ein Stiefelternteil verstorben ist - keine Waisenbezüge in der genannten Höhe erhält, und
ab dem Alter von 12 - 17 Jahren entweder keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht, oder
durch Unterhaltsvorschussleistung Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann
oder der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt
Ansprechpersonen
Frau Johanydes
Sorgerecht und Unterhalt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - E
Frau Then
Sorgerecht und Unterhalt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen F - L
Frau Nickles
Sorgerecht und Unterhalt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen M - S (ohne Sch)
Herr Korn
Sorgerecht und Unterhalt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen Sch, T - Z