Vormundschaften / Pflegschaften
Minderjährige erhalten einen Vormund/Pfleger, wenn die Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge kraft Gesetzes oder aus anderen Gründen, z. B. nach einem familiengerichtlichen Beschluss, daran gehindert sind.
Der Vormund / Pfleger wird vom Familiengericht ausgewählt und bestellt. Ihm obliegt die rechtliche Vertretung des Minderjährigen bei der Ausübung der Personen- und Vermögenssorge im jeweils übertragenen Umfang. Er hält regelmäßig persönlichen Kontakt zum Mündel / Pflegling.
Die Vormundschaft / Pflegschaft endet mit der Volljährigkeit des Kindes oder Wegfall des rechtlichen Hindernisses; im Falle einer gesetzlichen Amtsvormundschaft (§ 1791c BGB) mit der Volljährigkeit der Mutter.
Ansprechpersonen
Frau Weigand
Soziale Dienste
Gebäude C
Alte Brückenstr. 5
97437 Haßfurt
vormundschaft@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
181
09521 /
27 170
Herr Rödel
Jugendamt
Gebäude C
Alte Brückenstr. 5
97437 Haßfurt
vormundschaft@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
318
09521 /
27 170
Frau Wahler
Jugendamt
Gebäude C
Alte Brückenstr. 5
97437 Haßfurt
vormundschaft@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
320
09521 /
27 170
Tätigkeiten:
Vormundschaften, Pflegschaften