Vormundschaften / Pflegschaften

Minderjährige erhalten einen Vormund/Pfleger, wenn die Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge kraft Gesetzes oder aus anderen Gründen, z. B. nach einem familiengerichtlichen Beschluss, daran gehindert sind.

Der Vormund / Pfleger wird vom Familiengericht ausgewählt und bestellt. Ihm obliegt die rechtliche Vertretung des Minderjährigen bei der Ausübung der Personen- und Vermögenssorge im jeweils übertragenen Umfang. Er hält regelmäßig persönlichen Kontakt zum Mündel / Pflegling.

Die Vormundschaft / Pflegschaft endet mit der Volljährigkeit des Kindes oder Wegfall des rechtlichen Hindernisses; im Falle einer gesetzlichen Amtsvormundschaft (§ 1791c BGB) mit der Volljährigkeit der Mutter.

Ansprechpersonen

Frau Weigand

Soziale Dienste

Gebäude C
Alte Brückenstr. 5
97437 Haßfurt

vormundschaft@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 181
09521 / 27 170


Herr Rödel

Jugendamt

Gebäude C
Alte Brückenstr. 5
97437 Haßfurt

vormundschaft@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 318
09521 / 27 170


Frau Wahler

Jugendamt

Gebäude C
Alte Brückenstr. 5
97437 Haßfurt

vormundschaft@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 320
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Vormundschaften, Pflegschaften