Lernförderung
Bildung und Teilhabe (BuT)
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Inanspruchnahme von Angeboten in Schule und Freizeit.
Leistungen für Bildung und Teilhabe:
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Ein- und mehrtägige Ausflüge der Schule / Kita
- Schulbedarf
- Schulwegkosten (ergänzend)
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Anspruch besteht, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Asylbewerber-Leistungen oder
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Schülerinnen und Schüler erhalten die Bedarfe für Bildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten dagegen alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Frau Gößmann
Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - D
Frau Zimmermann
Jugendamt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen E - N
Frau Hofmockel
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen O - Q
Frau Hofmann
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen R - Z
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