Bildung und Teilhabe (BuT)

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Inanspruchnahme von Angeboten in Schule und Freizeit.

Leistungen für Bildung und Teilhabe:

  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Ein- und mehrtägige Ausflüge der Schule / Kita
  • Schulbedarf
  • Schulwegkosten (ergänzend)
  • Soziale und kulturelle Teilhabe

Anspruch besteht, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen oder
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Schülerinnen und Schüler erhalten die Bedarfe für Bildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten dagegen alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Ansprechpersonen

Frau Gößmann

Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 642
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - D


Frau Zimmermann

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 641
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen E - N


Frau Hofmockel

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 267

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen O - Q


Frau Hofmann

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 646

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen R - Z