Mittagsverpflegung

Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort übernommen.

Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen, kleinere Mahlzeiten), wird nicht bezuschusst.

Welche Unterlagen sind mitzubringen ?

Neben dem Antrag auf Bildung und Teilhabe werden benötigt:

  • Anlage 3 des Antrags auf Leistungen für BuT (Bestätigung des Vereins / Veranstalters) oder sonstiger Nachweis über die Kosten, wie z. B. Mitgliedsvertrag

  • Bewilligungsbescheid über
    • Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
    • Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
    • Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
    • Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialverwaltung

Kosten

keine

Ansprechpartner

Frau Gößmann

Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 642
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - D


N.N.

Bildung und Teilhabe

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 641
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen E - N

Bitte wenden Sie sich an die Stellvertretungen


Frau Hofmockel

Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 267

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen O - Q


Frau Hofmann

Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 646

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen R - Z