Schulbedarf

Wenn Ihr Kind zur Schule geht, erhalten Sie 116,00 Euro zum Schuljahresbeginn und 58,00 Euro zum Schulhalbjahr. Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche auch Schulbücher und Schreib-, Rechen- oder Zeichenmaterialien, wie z. B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Taschenrechner.

Eine Schulbescheinigung ist bei der Einschulung und ab Vollendung des 15. Lebensjahres dem Antrag beizufügen.

Sofern Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen, ist das Jobcenter Haßberge für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zuständig.

Welche Unterlagen sind mitzubringen ?

Neben dem Antrag auf Bildung und Teilhabe werden benötigt:

  • Bewilligungsbescheid über

    • Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
    • Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
    • Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
    • Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialverwaltung

Kosten

keine

Ansprechpersonen

Frau Gößmann

Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 642
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - D


Frau Zimmermann

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 641
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen E - N


Frau Hofmockel

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 267

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen O - Q


Frau Hofmann

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 646

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen R - Z