Schulwegkosten
Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges sind grundsätzlich beim Landratsamt Haßberge – ÖPNV/Schülerbeförderung zu beantragen.
Nur Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger, die wegen der Geltung der Familienbelastungsgrenze nicht von der vollen Kostenerstattung profitieren (Voraussetzung ab der 11. Jahrgangsstufe: Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder), haben eventuell Anspruch auf Übernahme der Kosten bis zur Familienbelastungsgrenze.
Kosten für einen Schulweg, der unter zwei Kilometer (1.-4. Klasse) bzw. drei Kilometer (ab 5. Klasse) liegt, werden i. d. R. nicht übernommen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen ?
Neben dem Antrag auf Bildung und Teilhabe werden benötigt:
Bewilligungsbescheid über
- Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialverwaltung
Kosten
keine
Ansprechpersonen
Frau Gößmann
Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - D
Frau Zimmermann
Jugendamt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen E - N
Frau Hofmockel
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen O - Q
Frau Hofmann
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen R - Z
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