Schulwegkosten

Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges sind grundsätzlich beim Landratsamt Haßberge – ÖPNV/Schülerbeförderung zu beantragen.

Nur Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger, die wegen der Geltung der Familienbelastungsgrenze nicht von der vollen Kostenerstattung profitieren (Voraussetzung ab der 11. Jahrgangsstufe: Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder), haben eventuell Anspruch auf Übernahme der Kosten bis zur Familienbelastungsgrenze.

Kosten für einen Schulweg, der unter zwei Kilometer (1.-4. Klasse) bzw. drei Kilometer (ab 5. Klasse) liegt, werden i. d. R. nicht übernommen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen ?

Neben dem Antrag auf Bildung und Teilhabe werden benötigt:

  • Bewilligungsbescheid über

    • Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
    • Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
    • Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
    • Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialverwaltung

Kosten

keine

Ansprechpersonen

Frau Gößmann

Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 642
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - D


Frau Zimmermann

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 641
09521 / 27 170

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen E - N


Frau Hofmockel

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 267

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen O - Q


Frau Hofmann

Jugendamt

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

but@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 646

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen R - Z