Soziale und kulturelle Teilhabe
Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden Leistungen im Wert von maximal 15,00 Euro monatlich erbracht.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein)
Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche)
Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?
Berechtigt sind minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, die entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen ?
Neben dem Antrag auf Bildung und Teilhabe werden benötigt:
Anlage 4 des Antrags auf Leistungen für BuT (Bestätigung des Vereins / Veranstalters) oder sonstiger Nachweis über die Kosten, wie z. B. Mitgliedsvertrag
Bewilligungsbescheid über
- Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
- Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
- Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialverwaltung
Kosten
keine
Ansprechpersonen
Frau Gößmann
Wirtschaftliche Jugendhilfe; Bildung und Teilhabe
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - D
Frau Zimmermann
Jugendamt
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen E - N
Frau Hofmockel
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen O - Q
Frau Hofmann
Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen R - Z