Feldgeschworene
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Ansprechpartner
Herr Schrauder
Tätigkeiten:
Gewerberecht, Spielrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Feldgeschworene
Stand: 04.08.2025