Rechtsaufsichtsbehörde
Das Landratsamt ist Rechtsaufsichtsbehörde für die 26 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden sowie für die Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zweckverbände (z.B. Abwasser-, Wasser oder Schulverbände).
Der Grundgedanke der staatlichen Rechtsaufsicht liegt darin, die Gemeinden, Zweckverbände und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern und zu schützen sowie die Entschlußkraft und die Eigenverantwortlichkeit der kommunalen Organe zu stärken (Ermessensaufsicht).
Im eigenen Wirkungskreis der Kommunen ist es Aufgabe der staatlichen Aufsicht, die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit zu überwachen (Rechtsaufsicht). Bei den Aufgaben, die den Kommunen vom Staat übertragen sind, erstreckt sich die staatliche Aufsicht auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns (Fachaufsicht).
Neben der Überwachung des Verwaltungshandelns gehört auch die Begleitung des Geschäftsgangs der gemeindlichen Gremien unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde wacht also darüber, dass die Kommunen ihre gesetzlich festgelegten oder übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen und darüber, dass sie ihre Verwaltungstätigkeiten gesetzmäßig ausführen. Sie kann rechtswidriges Verhalten oder die Nichterfüllung einer Pflicht beanstanden oder, falls erforderlich, auch korrigieren. Unter anderem entscheidet sie aber auch über Widersprüche im Abgabenrecht und Erschließungsbereich (z. B. bei Kanalisation, Wasserversorgung oder Straßenbau) sowie bei gemeindlichen Steuern.
Daneben steht aber gleichberechtigt auch der Anspruch der jeweiligen Gemeindeeinwohner auf die sachgerechte und neutrale Überprüfung gemeindlicher Angelegenheiten, insbesondere bei persönlicher Betroffenheit. Allerdings haben sie keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Rechtsaufsichtsbehörde sich einschaltet oder Maßnahmen durchführt.
Aufgabenbereiche
Vollzug der Kommunalgesetze (z.B. GO, VGemO, KommZG, KWBG)
Rechtsaufsicht über Gemeinden, Schul- und Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften und Waldgenossenschaften und deren Rechtsberatung
Ortsrecht (Satzungen und Verordnungen) dieser Körperschaften
Zweckvereinbarungen
Eingaben und Beschwerden gegen gemeindliche Entscheidungen
Aufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister/-innen
Geschäftsgang der kommunalen Gremien
Gemeindenutzungsrechte
Kirchenbaulasten
Gebiets- und Grenzänderungen
Kommunales Unternehmensrecht
Weitere Informationen:
Herr Rückert
Kommunalwesen
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Kommunalwesen@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
286
09521 /
27 290
Tätigkeiten:
Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte, Städten, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände; Holznutzungsrechte; Bearbeitung von Widersprüchen im Straßenerschliessungsbeitragsrecht