Lebensmittelsicherheit und gesundheitlicher Verbraucherschutz

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen und dadurch ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen.

Primär ist in der EU der Lebensmittelunternehmer (z. B. ein Hersteller oder Importeur von Lebensmitteln) für die Sicherheit der von ihm in den Verkehr gebrachten Lebensmittel selbst verantwortlich.

Das Landratsamt Haßberge als für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde überprüft regelmäßig stichprobenweise die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen durch den Lebensmittelunternehmer (Bedarfsgegenstände sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt). Dazu führen wir u. a. regelmäßig Betriebskontrollen durch, entnehmen Proben und lassen diese untersuchen. Ergänzend werden z. B. Meldungen zu nicht sicheren Lebensmitteln in das Europäische Schnellwarnsystem RASFF eingestellt und lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche erfasst (BELA).

Die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Haßberge ist Teil des Veterinäramtes. 

Allgemeiner Kontakt

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.

lebensmittel@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 138