Feste und Veranstaltungen

Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule des sozialen Zusammenlebens im Freistaat. Und dazu gehören auch Feste bei Feuerwehren, Schützen-, Burschen- und Sportvereinen, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen und Pfarrfeste – alles größtenteils ehrenamtlich organisierte Feierlichkeiten. Sie gehören fest zum Vereinsleben und sind wesentlicher Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und der bayerischen Lebensqualität.

Hier finden Sie einen kurzen Leitfaden mit den aller wichtigsten zu beachtenden Punkten:

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Vorgaben eingehalten werden müssen, oder wenn Sie eine größere Veranstaltung planen, unterstützen wir Sie gern auch persönlich bei allen Fragen das Lebensmittelrecht betreffend. Sie können uns gern unter unten angegebener Telefonnummer erreichen oder per E-Mail kontaktieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein gewisser zeitlicher Vorlauf vor Veranstaltungsbeginn eingehalten werden sollte, damit wir und Sie noch Zeit haben, etwaig notwendige Maßnahmen durchzuführen.

Beachten Sie bitte, dass Feiern und Feste bei der jeweils zuständigen Gemeinde anzeige- und genehmigungspflichtig sein können. Die Gemeinden setzen dann in der Regel automatisch die Lebensmittelüberwachungsbehörde über die Veranstaltung in Kenntnis.

Der Freistaat Bayern gibt eine Broschüre zu dem Thema heraus. Hier sind die meisten wichtigen Fragen rund um Feiern und Feste beantwortet: 

Die Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Haßberge ist Teil des Veterinäramtes.

Allgemeiner Kontakt

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Robert-Koch-Straße 2
97461 Hofheim i.UFr.

lebensmittel@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 138