Verbraucherbeschwerde

Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte sind Ansprechpartner bei Verdacht auf verdorbene Lebensmittel oder sonstige Beanstandungen. Die Beanstandungen können sich auch auf kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Schmuck, Verpackungsmaterial für Lebensmittel oder Küchengeräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, beziehen.

Sie können in solchen Fällen die Lebensmittel, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände in den für sie zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern abgegeben. Um der Beschwerde sachgerecht nachgehen zu können, ist es erforderlich, dass Sie der Behörde möglichst genaue Angaben und Informationen zu den Beanstandungen machen. Sie können die Meldung unter Angabe Ihrer Daten oder anonym vornehmen. Beachten Sie jedoch, dass häufig Rückfragen nötig sein können, um die Sachlage weiter aufzuklären. Liegen uns keine Kontaktdaten vor, kann es passieren, dass wir den Fall aufgrund zu weniger Informationen nicht verfolgen können.

Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden.

Sofern es sich um eine Beschwerde handelt, die nichts mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen mit Hautkontakt oder Lebensmitteln zu tun hat, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verbraucherzentrale (bspw. bzgl. Druckerpatronen oder Mängeln an elektrischen Geräten) bzw. an einen Mieterschutzverein (bspw. bei möglicherweise fehlerhafter Nebenkostenabrechnung).

Sie können eine Verbraucherbeschwerde auch beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit absetzen. Sie wird dann in der Regel an uns weitergegeben:

Verbraucherbeschwerde - Meldung

Vertrauliche Hinweise auf Betriebe, die mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgehen oder auf Verstöße gegen den Tierschutz in Nutztierhaltungen