Gefundene und verletzte Tiere

Wildtiere

Für besonders geschützte Tierarten gelten grundsätzlich die Zugriffs- und Besitzverbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Das heißt wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten dürfen nicht gefangen oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur entnommen werden. Allerdings wird es durch das Gesetz abweichend von den Verbotsregelungen gestattet, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Sobald die Tiere wieder selbst überlebensfähig sind, sind sie wieder freizulassen. Handelt es sich dabei um Tiere der streng geschützten Arten, so muss die Aufnahme des Tieres bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden.

Der Schutzstatus von Tieren kann auf WISIA.de nachgelesen werden.

Beispiele

  • Igel (in Europa überwiegend der Braunbrustigel - Erinaceus europaeus) = besonders geschützt
  • Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) = besonders geschützt
  • Mauersegler (Apus apus) = besonders geschützt
  • Siebenschläfer (Glis glis) = besonders geschützt
  • Waschbär (Procyon lotor) = nicht besonders geschützt, invasive Art

Besonders geschützte Haustiere

Bei Fundtieren, deren Art nicht heimisch, aber besonders bzw. streng geschützt ist, handelt es sich in der Regel um entlaufene Haustiere. Dies sind in der Regel Schildkröten, die je nach konkreter Art in den meisten Fällen besonders oder sogar streng geschützt sind. Da für die Haltung von besonders und streng geschützten Tierarten eine Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung besteht, ist der Fund eines solchen Tieres bei der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. So kann im besten Fall der Eigentümer des Tieres herausgefunden werden.

Weitere Informationen zum Umgang mit gefundenen oder verletzten Tieren, die keinem besonderem Schutzstatus unterliegen, finden Sie auf der Seite des Veterinärwesens zum Tierschutz.

Kontakte bei besonders und streng geschützten Fundtieren

Ansprechperson

Frau Bayer

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

naturschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 225
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Artenschutz (Vermarktungsgenehmigungen, Herkunftsbestätigungen, Bestandsveränderungen), artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen, Gründlandumbruch, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, Betreuung Ehrenamtliche