Haltung und Vermarktung besonders und streng geschützter Arten

Um den internationalen Handel gefährdeter oder besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten zu überwachen und beschränken, wurde 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“, das sogenannte „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA) geschlossen. Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind inzwischen mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt und ihm gehören mittlerweile 184 Vertragsparteien an (knapp 95 % aller Staaten der Welt). Die gefährdeten Arten sind im WA entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Anhängen aufgelistet. Für sie gelten dadurch im internationalen Handel unterschiedliche Beschränkungen. 

In Deutschland gibt es unter anderem die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), in der weitere Regelungen für besonders und streng geschützte Arten getroffen wurden. Hiernach ist die Haltung besonders geschützter Tierarten beim zuständigen Landratsamt anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An- und Abmeldungen geschützter Tiere können über Online-Formulare durchgeführt werden.

Für streng geschützte Arten gilt ein Besitz- und Vermarktungsverbot, wovon nur im Einzelfall bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen erteilt werden können. Hierfür ist eine sogenannte EU-Bescheinigung (umgangssprachlich auch CITES-Bescheinigung) notwendig.

CITES-Bescheinigungen können mit dem Antrag EG-Bescheinigung beantragt werden.

Bei Fotodokumentationen als Kennzeichnung der Tiere sind dem Antrag vier Fotos (zwei für die Original-Bescheinigung, zwei für das Entwurfsdokument) beizulegen. Bei Schildkröten werden bspw. zwei Bauch- und zwei Panzer-Fotos benötigt.

Ansprechpersonen

Frau Bayer

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

naturschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 225
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Artenschutz (Vermarktungsgenehmigungen, Herkunftsbestätigungen, Bestandsveränderungen), artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen, Gründlandumbruch, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, Betreuung Ehrenamtliche


Frau Weinhold

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

naturschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 222
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Ausstellung von EU-Bescheinigungen, Zuarbeit Artenschutz