Hornissen
Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Aufgrund dessen ist es grundsätzlich verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihnen nachzustellen. Eier, Nester, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dürfen nicht ohne Grund beschädigt oder zerstört werden.
Wespen unterliegen keinem besonderen Schutzstatus, allerdings dem allgemeinen Artenschutz. Somit dürfen Nester nur bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes beeinträchtigt oder zerstört werden.
Bei Fragen und Problemen mit Wespen oder Hornissen können die ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater des Landkreises Haßberge kontaktiert werden. Unsere Ansprechpartner beraten Sie gerne telefonisch und falls notwendig auch direkt vor Ort. Im Vordergrund steht dabei die Aufklärung über die Lebensgewohnheiten und das Verhalten von Wespen und Hornissen. Es soll mehr Verständnis für diese Tiere geweckt und verhindert werden, dass grundlos Nester zerstört werden. So wird oftmals ein friedliches Nebeneinander von Mensch und Tier in der ohnehin kurzen Flugsaison erreicht.
Unter gewissen Umständen ist es notwendig, Hornissennester umzusiedeln oder zu beseitigen. Dafür ist eine kostenpflichtige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung notwendig, die zusammen mit einer Bestätigung einem der ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater über das unten verlinkte Antragsformular beantragt werden kann.
Zu beachten ist, dass die Wespen- und Hornissenberater keine Umsiedlungen oder Vernichtungen übernehmen. Hierfür muss auf die örtliche Feuerwehr oder einen Schädlingsbekämpfer zurückgegriffen werden, die die Maßnahmen ggf. gegen eine Gebühr durchführen.
Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater
Herr Uwe Hegenbart
Tätigkeiten:
Ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater
Herr Andreas Gagel
Tätigkeiten:
Ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater
Verhaltensregeln für ein friedliches Beisammenleben
Befindet sich ein Nest in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Hof und Garten, lässt sich durch Beachtung einfacher Verhaltensregeln sowie zusätzlicher Hilfsmittel die kurze Zeit bis zum Ende des Wespen- oder Hornissenvolkes in der Regel problemlos überstehen:
- Abstand zum Nest halten und die Flugbahn nicht versperren
- heftige Bewegungen und Bodenerschütterung in der Nähe des Nestes (z.B. Rasenmähen) vermeiden
- in der Nähe von Häusern und Sitzplätzen Insekten durch Bretter und Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden
- Einflugbereich zum Nest freihalten
- Zugang zur Wohnung versperren (z.B. durch Fliegennetze an Fenstern)
- Einfluglöcher nicht verstopfen und nicht in den Einfluglöchern stochern
- keine Insektenvernichtungsmittel einsetzen
- Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
- Speisen und Getränke im Freien immer abdecken und Essensreste möglichst sofort abräumen
Stellt ein Hornissennest eine Gefahr für Menschen dar (z.B. im Gartenhaus des Kindergartens) und wird eine Umsetzung oder Beseitigung des Nestes erforderlich, kann eine Ausnahmegenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden. Diese ist im Vorfeld zur Umsetzung oder Beseitigung in Abstimmung mit den ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen.
Wenden Sie sich hierfür an die Wespen- und Hornissenberater oder an naturschutz@hassberge.de.
Die asiatische Hornisse - eine invasive Art
Die asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist eine Verwandte unserer heimischen Hornisse (Vespa crabro). Im Gegensatz zu dieser hat die asiatische Hornisse einen dunklen Hinterleib mit gelben Banden und eine schwarze Brust.
Da sich die asiatische Hornisse von Honigbienen und anderen Bestäuber-Insekten ernährt, kann sie eine Gefahr für heimische Bienenvölker darstellen und zu Konflikten mit Imkern führen.
Nach der EU-Verordnung (EU-VO) 1143/2014 ist die asiatische Hornisse als invasive gebietsfremde Art eingestuft. Einzeltiere und Nestfunde können unverzüglich bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitsöchheim unter www.beewarned.de gemeldet werden.
Weitere Infos zur asiatischen Hornisse finden sich auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.
Ausnahme oder Befreiung von den Zugriffsverboten des Bundesnaturschutzgesetzes – BNatSchG
Ansprechpartner
Frau Bayer
Wasserrecht, Naturschutz
Gebäude E
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
naturschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
225
09521 /
27 101
Tätigkeiten:
Artenschutz (Vermarktungsgenehmigungen, Herkunftsbestätigungen, Bestandsveränderungen), artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen, Gründlandumbruch, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, Betreuung Ehrenamtliche