Naturdenkmale

Naturdenkmale sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen bzw. landeskundlichen Gründen oder aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist (§ 28 Bundesnaturschutzgesetz).

Die Pflege und Betreuung dieser Objekte liegt in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.

In dieser Liste sind die im Landkreis bestehenden Naturdenkmale aufgeführt.

Ansprechperson

Frau Bayer

Wasserrecht, Naturschutz

Gebäude E
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt

naturschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 225
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Artenschutz (Vermarktungsgenehmigungen, Herkunftsbestätigungen, Bestandsveränderungen), artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen, Gründlandumbruch, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, Betreuung Ehrenamtliche