Abschussmeldung Rotwild

Über erlegtes und verendet gefundenes Rotwild hat der Revierinhaber innerhalb einer Woche der Jagdbehörde eine Abschussmeldung zu erstatten (vgl. § 16 Abs. 3 S. 1 AVBayJG).

Auf dieser Seite können Sie einfach und bequem dieser Meldepflicht nachkommen. Dies können Sie über die untenstehende Online-Meldung erledigen. Eine Anmeldung über das Bürgerkonto ist hierfür nicht zwingend notwendig.

Rotwild - Abschussmeldung

Ansprechperson

Herr Schrauder

Kommunalwesen

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Kommunalwesen@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 204
09521 / 27 290

Tätigkeiten:
Gewerberecht, Spielrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Feldgeschworene