Abschussmeldung Rotwild
Über erlegtes und verendet gefundenes Rotwild hat der Revierinhaber innerhalb einer Woche der Jagdbehörde eine Abschussmeldung zu erstatten (vgl. § 16 Abs. 3 S. 1 AVBayJG).
Auf dieser Seite können Sie einfach und bequem dieser Meldepflicht nachkommen. Dies können Sie über die untenstehende Online-Meldung erledigen. Eine Anmeldung über das Bürgerkonto ist hierfür nicht zwingend notwendig.
Ansprechperson
Herr Schrauder
Kommunalwesen
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Kommunalwesen@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
204
09521 /
27 290
Tätigkeiten:
Gewerberecht, Spielrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Feldgeschworene