Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
Beschreibung
Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Viele Kreisverwaltungsbehörden bieten ein entsprechendes Antragsformular auch im Internet an.
Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
- Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.
Auskünfte zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen oder Falknerjagdscheinen erteilen die zuständigen unteren Jagdbehörden.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
- Lichtbild
- Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden) ergeben.
Fristen
Kosten
Gebühren einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens:
- Dreijahresjagdschein: 150,00 EUR
- Einjahresjagdschein: 60,00 EUR
- Tagesjagdschein: 15,00 EUR
- Jugendjagdschein: 37,50 EUR
- Falknerdreijahresjagdschein: 40,00 EUR
- Falknereinjahresjagdschein: 15,00 EUR
- Falknertagesjagdschein: 7,50 EUR
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Weitere Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand:
23.03.2026
Ansprechpartner
Herr Schrauder
Kommunalwesen
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Kommunalwesen@landratsamt-hassberge.de
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204
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Tätigkeiten:
Gewerberecht, Spielrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Feldgeschworene