Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Viele Kreisverwaltungsbehörden bieten ein entsprechendes Antragsformular auch im Internet an.

Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
  • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.

Auskünfte zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen oder Falknerjagdscheinen erteilen die zuständigen unteren Jagdbehörden.

Sie müssen den Jagdschein und Falknerjagdschein bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.

  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
  • Lichtbild
  • Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung

    Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden) ergeben.

Um nach bestandener Jägerprüfung Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, ist es ratsam, sich wegen der nach dem Waffenrecht durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst frühzeitig mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.

Gebühren einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens:

  • Dreijahresjagdschein: 150,00 EUR
  • Einjahresjagdschein: 60,00 EUR
  • Tagesjagdschein: 15,00 EUR
  • Jugendjagdschein: 37,50 EUR
  • Falknerdreijahresjagdschein: 40,00 EUR
  • Falknereinjahresjagdschein: 15,00 EUR
  • Falknertagesjagdschein: 7,50 EUR

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Stand: 23.03.2026

Ansprechpartner

Herr Schrauder

Kommunalwesen

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Tätigkeiten:
Gewerberecht, Spielrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Feldgeschworene