Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung
Beschreibung
Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zuständig.
Verfahrensablauf
Die Bestätigung von Jagdaufsehern ist bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
- aktuelles Lichtbild des Jagdaufsehers
- ggf. Jagdschein (Kopie)
- ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung
Fristen
Kosten
Kostenrahmen: 7,50 bis 20 EUR zuzüglich der Kosten des Dienstabzeichens
(siehe Tarif-Nr. 6.I.1/1.52 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand:
22.09.2025
Ansprechpartner
Herr Schrauder
Kommunalwesen
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Kommunalwesen@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
204
09521 /
27 290
Tätigkeiten:
Gewerberecht, Spielrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Feldgeschworene