Jagdhandlung in befriedetem Bezirk; Beantragung einer Gestattung
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Die Kreisverwaltungsbehörde kann bestimmte Jagdhandlungen gestatten.
Beschreibung
In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten.
Eine Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Revierinhaber mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten die Jagd auf Haarraubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten innerhalb der Jagdzeiten ausübt.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand:
24.09.2024
Ansprechperson
Herr Schrauder
Kommunalwesen
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Kommunalwesen@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
204
09521 /
27 290
Tätigkeiten:
Gewerberecht, Spielrecht, Jagdrecht, Fischereirecht, Feldgeschworene
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