Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

Zuständige Behörden:

  • Die Kreisverwaltungsbehörden:  
    Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
  • Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
    Im gewerblichen Bereich,  z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken.
  • Die Bergämter:
    Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Reichen Sie bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Die zuständige Behörde stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Prüfung der sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen aus.

  • ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung

Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)
Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen.

keine

70 bis 290 EUR

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stand: 20.03.2025

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung - Antrag

zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich; Empfänger: Regierung  

Ansprechpersonen

Frau Leisentritt

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 187
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
Waffenrecht, Sprengstoffrecht


Herr Schmid

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 197
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
Waffenrecht, Sprengstoffrecht