Waffenrecht

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz, das Tragen und Führen von Waffen und Munition sowie der Umgang mit Treibladungspulver sind streng reglementiert. Die Sicherheit der Allgemeinheit hat absolute Priorität. Die Waffenbehörde bearbeitet alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Anträge und Angelegenheiten.

Beantragung von bzw. Eintrag in Waffenbesitzkarte

Waffenscheine

Europäischer Feuerwaffenpass

Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

Waffenrechtliche Anzeigen

Pfeilabschussgerät, Salutwaffen

Ansprechpersonen

Frau Leisentritt

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 187
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
Waffenrecht, Sprengstoffrecht


Herr Schmid

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 197
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
zentrale Bußgeldstelle, Waffenrecht, Sprengstoffrecht