Gelbe Waffenbesitzkarte
für einzelne Sportschützen
Waffenrecht
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz, das Tragen und Führen von Waffen und Munition sowie der Umgang mit Treibladungspulver sind streng reglementiert. Die Sicherheit der Allgemeinheit hat absolute Priorität. Die Waffenbehörde bearbeitet alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Anträge und Angelegenheiten.
Beantragung von bzw. Eintrag in Waffenbesitzkarte
Waffenscheine
Europäischer Feuerwaffenpass
Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Waffenrechtliche Anzeigen
Pfeilabschussgerät, Salutwaffen
Ansprechpersonen
Frau Leisentritt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
187
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
Waffenrecht, Sprengstoffrecht
Herr Schmid
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
197
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
zentrale Bußgeldstelle, Waffenrecht, Sprengstoffrecht