Pfeilabschussgerät; Beantragung, Abgabe

Hat jemand am 01.09.2020 ein nach o. g. Anlage den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 01.09.2021 eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, das Gerät an einen Berechtigten zu überlassen, der zuständige Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle zur Vernichtung zu übergeben.

Pfeilabschussgerät - Antrag

Ansprechpersonen

Frau Leisentritt

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 187
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
Waffenrecht, Sprengstoffrecht


Herr Schmid

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 197
09521 / 27 340

Tätigkeiten:
zentrale Bußgeldstelle, Waffenrecht, Sprengstoffrecht