Pfeilabschussgerät; Beantragung, Abgabe
Hat jemand am 01.09.2020 ein nach o. g. Anlage den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 01.09.2021 eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, das Gerät an einen Berechtigten zu überlassen, der zuständige Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle zur Vernichtung zu übergeben.
Ansprechpersonen
Frau Leisentritt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
187
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
Waffenrecht, Sprengstoffrecht
Herr Schmid
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
waffenbehoerde@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
197
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
zentrale Bußgeldstelle, Waffenrecht, Sprengstoffrecht
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