Die Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle ist zuständig, wenn in Folge von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter eine rechtliche Vertretung benötigt wird.

Sie ist an allen Betreuungsverfahren beteiligt und unterstützt das Betreuungsgericht durch Stellungnahmen zur Situation der Betroffenen.

Welche Aufgaben hat die Betreuungsstelle?

  • Beratung zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
  • Anlaufstelle für Betreute oder Betreuerinnen und Betreuer
  • Registrierung beruflicher Betreuerinnen und Betreuer nach § 23 Abs. 1 BtOG
  • Beteiligung an Betreuungsverfahren des zuständigen Amtsgerichts
  • Gewinnung, Einführung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
  • Unterbringungsmaßnahmen aufgrund richterlicher Anordnung
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen
  • Informationen zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Durchführung von Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Fragen der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Für wen kann eine Betreuung eingerichtet werden?

Wer aufgrund einer psychischen Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung, nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu erledigen, kann die Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer bekommen. Der Wille der betroffenen Person steht dabei an erster Stelle. 

Es muss dennoch immer festgestellt werden, ob nicht andere Hilfen zur Unterstützung der betroffenen Person ausreichend sind, um eine Betreuung zu vermeiden. 

Anlaufstellen und Hilfsangebote:

Wer kann eine Betreuung anregen?

Jeder Beteiligte (z.B. Nachbarn, Verwandte, Klinik, etc.), der den deutlichen Eindruck hat, dass eine volljährige Person betreuungsbedürftig ist, kann formlos eine Betreuung bei dem für den Wohnort der betroffenen Person zuständigen Betreuungsgericht anregen. Selbstverständlich kann man auch für sich selbst eine Betreuung beantragen.

Eine Betreuungsanregung kann direkt beim Amtsgericht gestellt werden. Hierfür können Sie das untenstehende Formular verwenden. 

Betreuung - Anregung zur Bestellung eines Betreuers

Empfänger: Amtsgericht Haßfurt

Wie vermeide ich eine gesetzliche Betreuung?

Mit einer Vorsorgevollmacht, kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Die Vorsorgevollmacht gibt der bevollmächtigten Person weitreichende Befugnisse, deshalb ist ein hohes Maß an Vertrauen zu der Person erforderlich. Die Vorsorgevollmacht ist schriftlich zu erteilen. 

In bestimmten Fällen (z.B. bei Grundstücksangelegenheiten) ist eine Beglaubigung erforderlich. 

Hierfür können Sie gerne bei den unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartnern einen Termin vereinbaren. Eine telefonische Auskunft zu Ihren Fragen ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. 

Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer

Sind Sie als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer für eine betroffene Person zuständig, so haben Sie die Möglichkeit kostenfreie Unterstützung und Hilfe bei der Führung einer Betreuung zu erhalten. Hierbei helfen Ihnen die ortsansässigen Betreuungsvereine gerne weiter. Diese führen selbst Betreuungen und können Ihnen hiermit die Fragen aus dem Alltag einer Betreuerin oder eines Betreuers beantworten. 

Die Zuständigkeit der Betreuungsvereine richtet sich nach Ihrem Wohnort. Diese haben wir in einer Übersicht kenntlich gemacht.

Kontaktdaten der Betreuungsstelle

Frau Hofmann

Pflege und Betreuung

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

betreuung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 706
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Fachliche Leitung Betreuungsstelle; Netzwerkarbeit


Frau Pfeufer

Pflege und Betreuung

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

betreuung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 150
09521 / 27 423

Tätigkeiten:
Betreuungsrecht; Unterbringungsrecht

Zuständigkeitsbereich

Ebern, Kirchlauter, Knetzgau, Königsberg, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Sand, Unterzmerzbach, Zeil a.Main, Burgpreppach, Maroldsweisach


Frau Stühler

Pflege und Betreuung

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

betreuung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 368
09521 / 27 423

Tätigkeiten:
Betreuungsrecht; Unterbringungsrecht

Zuständigkeitsbereich

Breitbrunn, Ebelsbach, Eltmann, Oberaurach, Rauhenebrach, Stettfeld, Aidhausen, Bundorf, Hofheim i. Ufr., Riedbach


Frau Welz

Pflege und Betreuung

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

betreuung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 394
09521 / 27 101

Tätigkeiten:
Betreuungsrecht; Unterbringungsrecht;

Zuständigkeitsbereich

Haßfurt, Gädheim, Theres und Wonfurt


Frau Galka

Pflege und Betreuung

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

betreuung@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27453

Tätigkeiten:
Fachbereichsleitung