Heimaufsicht

FQA = Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht,
früher als Heimaufsicht bekannt
Die Gesetzesgrundlage der FQA ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), sowie die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG).
Die FQA hat darauf hinzuwirken, dass die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner von:
Stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe (Behinderteneinrichtungen),
Kurzzeitpflegeeinrichtungen und stationären Hospizen,
Ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen und Intensivpflege und
Betreuten Wohngruppen
erkannt, beachtet und geschützt werden.
Seit 1. Januar 2002 sind die Landratsämter und die kreisfreien Städte für die Umsetzung des bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zuständig. Durch die Nähe der beiden Behörden zu den Einrichtungen wird der Weg zur zuständigen FQA kürzer.
Die hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich vor Ort rasch und unbürokratisch an kompetente Ansprechpartner wenden und ihre Sorgen vortragen. Dies kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.
In der FQA im Landratsamt Haßberge wird mit einem erfahrenen, multiprofessionellen Team bestehend aus:
Ärztinnen und Ärzten,
Fachkräften aus den Bereichen Pflege und Hygiene,
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und
Verwaltungskräften
gearbeitet.
Was wir tun
Für Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige, sowie Betreuerinnen und Betreuer:
Wir helfen bei Ihren Anliegen, Fragen und Beschwerden und beraten Sie individuell.
Wir beraten die Bewohnervertretungen über ihre Rechte und Pflichten.
Ihre Anliegen, Fragen und Beschwerden werden vertraulich behandelt.
Wir beraten Sie
Für Pflege- und Betreuungskräfte, sowie Einrichtungen und Träger:
Wenn Sie eine stationäre Einrichtung gründen, erweitern oder konzeptionell umgestalten wollen,
Bei Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohngruppe für Menschen mit Behinderung,
Über rechtliche Anforderungen im Sinne des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und
Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung.
Weitere Aufgaben
Überwachungs- und Kontrollfunktion:
Die stationären Einrichtungen der Pflege und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, sowie die ambulant betreuten Wohngemeinschaften werden durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen überwacht.
Informationen und Feststellungen einer Prüfung durch die FQA
Die Träger haben eine Kurzfassung des Ergebnisprotokolls einer Prüfung zeitnah in geeigneter und verständlicher Form, beispielsweise auf ihrer Homepage oder Aushang in der Einrichtung, zu veröffentlichen. Hier können sich Personen mit einem berechtigten Interesse entsprechend über eine konkrete Einrichtung informieren.
Einrichtungsliste
Alle Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, sowie die ambulant betreuten Wohngruppen im Landkreis Haßberge finden Sie in der Liste der Einrichtungen.
Kontaktdaten der Heimaufsicht
Frau Wolf
Pflege und Betreuung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
FQA (Heimaufsicht) – stationäre Pflegeeinrichtungen & ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen und Intensivpflege
Frau Scheuring
Pflege und Betreuung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
FQA (Heimaufsicht) - Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
Herr Witt
Pflege und Betreuung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
FQA (Heimaufsicht) - Sozialpädagoge
Frau Werft
Pflege und Betreuung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
FQA (Heimaufsicht) - Pflegefachkraft
Frau Ortner
Pflege und Betreuung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Fachbereichsleitung