Aufgabenverteilung

Die Aufgaben der staatlichen Schulämter sind in Art. 111, Satz 1 BayEUG festgelegt.

Zur staatlichen Schulaufsicht gehören:

  1. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens,
  2. die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere durch den Abschluss von Zielvereinbarung mit den Schulen,
  3. die Förderung und Beratung der Schulen, auch unter Einbeziehung der staatlichen Schulberatungsstellen,
  4. die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal und
  5. die Förderung der Zusammenarbeit der Schulen mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben.

Die Schulaufsichtsbehörden arbeiten schulartübergreifend zusammen.

Daraus ergeben sich für das staatliche Schulamt im Landkreis Haßberge folgende Schwerpunkte:

  • Unterrichtsqualität, Unterrichtsentwicklung
  • Interne und externe Schulentwicklung, Evaluation
  • Personalentwicklung, Personalförderung
  • Personalverwaltung
  • Systematische Betreuung in Erziehungs- und Unterrichtsfragen
  • Aus- und Fortbildung von Lehrkräften
  • Realisierung bildungs- und schulpolitischer Entscheidungen
  • Schul- und Unterrichtsorganisation
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kooperation mit schulischen und nichtschulischen Partnern