Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Diese Art der Förderung ist ein alters- und elternunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. 

Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.

Gefördert werden unabhängig vom Einkommen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmekosten) sowie das Meisterprüfungsprojekt bei Voll- und Teilzeitfortbildungen.

Der Zuschuss zur Förderung der Maßnahmekosten wird in Höhe von 50 % der förderfähigen Maßnahmekosten gewährt.

Weitere 50 % der Maßnahmekosten werden als Darlehen gewährt, wobei nach bestandener Prüfung der sog. „Belohnungserlass“ (Erlass des Darlehens nach bestandener Prüfung) beantragt werden kann. Weisen Sie die bestandene Prüfung nach, können nochmals 50 % des zuvor in Anspruch genommenen Darlehens erlassen werden. 

Bei Vollzeitfortbildungen wird - abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen - zusätzlich der Unterhaltsbedarf (ab 882 € mtl.) als Zuschuss (d.h. kein Darlehensanteil) gefördert. Die genaue Höhe des Unterhaltsbeitrags hängt von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den Familienverhältnissen ab.

Örtlich zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich Sie den ständigen Wohnsitz haben.

Wir erinnern daran, Ihren Folgeantrag zeitnah einzureichen. Somit können Sie vermeiden, dass die Förderung zum kommenden Schuljahr verzögert eintrifft oder der Ferienmonat August nicht gefördert wird, weil Sie die Antragsfrist (Antragseingang bei uns spätestens bis 31.08.) versäumt haben.

Spätestens zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraumes sollte der Folgeantrag bei uns eingehen. Das bedeutet: Endet Ihr Bewilligungszeitraum Ende Juli eines Jahres, so reichen Sie bitte den Antrag bis spätestens Ende Mai bei uns ein.

Antragsformular

BAföG - Nachreichen von Dokumenten

Ansprechpersonen

Frau Broderick

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

bafoeg@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 239
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Arbeitsbereichsleitung


Herr Zehe

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

bafoeg@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 292
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - K


Frau Rudolph

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

bafoeg@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 725
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen L - Z