Grundsicherung für Arbeitssuchende (Neue Grundsicherung)
Allgemeine Informationen rund um das Thema neue Grundsicherung
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten Sie einen Überblick zu den aktuellen Regelungen der neuen Grundsicherung.
Ihre zuständige Behörde
Sie leben im Landkreis Haßberge oder wollen in den Landkreis ziehen, sind erwerbsfähig und hilfebedürftig?
Falls dies zutrifft, ist das Jobcenter Haßberge die Behörde, die Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden (neue Grundsicherung) nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nach Prüfung der Zugangskriterien gewähren kann. Es ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Schweinfurt und des Landkreises Haßberge.
Auf der Webseite des Jobcenters Haßberge erhalten Sie weitere Informationen.
Sie haben allgemeine Fragen zum Bezug der neuen Grundsicherung?
Sie erreichen fachkundige Mitarbeiter in der Zeit von 8 bis 18 Uhr (freitags von 8 bis 14 Uhr) unter der Telefonnummer 09521/929-885 (Service-Center).
Optional steht Ihnen zur Klärung Ihrer Anliegen das Team der Eingangszone des Jobcenters von Montag bis Freitag in der Zeit von 8-12 Uhr persönlich zur Verfügung.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, können Sie diesen unter www.jobcenter.digital prüfen.
Sie möchten einen Antrag auf neue Grundsicherung stellen?
Sie haben die Möglichkeit den Antrag über www.jobcenter.digital online zu bearbeiten und digital an die Behörde zu übermitteln.
Grundsicherungsgeld online beantragen
Falls Sie den Grundsicherungsgeld-Antrag nicht online stellen können, besteht die Möglichkeit diesen unter der o.g. Telefonnummer zu stellen.
Optional kann die persönliche Antragstellung von Montag – Freitag von 8 - 11 Uhr in der Eingangszone des Jobcenters Haßberge erfolgen. Wir benötigen zur Antragsprüfung Ihre gültigen Ausweisdokumente (Personalausweis oder Meldebescheinigung mit Reisepass / Aufenthaltstitel).
Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen und ausbezahlt. Die aktuellen Richtwerte für angemessene monatliche Kaltmieten ab 01.07.2026 finden Sie hier.
Sie haben den Grundsicherungsgeld-Antrag übermittelt?
Speziell geschulte Mitarbeiter im Leistungsbereich bearbeitet Ihren Antrag, klärt mit Ihnen offene Fragen und entscheidet abschließend über die Leistungsgewährung.
Bitte beachten Sie, dass über die Leistungsgewährung nur nach Vorlage aller geforderten Unterlagen entschieden werden kann. Das Jobcenter ist bestrebt Ihr Anliegen schnellstmöglich zu klären. Die Bearbeitungszeit kann aktuell aufgrund erhöhtem Antragsaufkommens bis zu 4 Wochen betragen.
Zusätzlich kümmert sich ein persönlicher Ansprechpartner im Bereich Markt & Integration während des Grundsicherungsgeldbezuges um alle Belange rund um das Thema Integration in Arbeit bzw. bei Bedarf in Richtung Qualifizierung.
Ihr Grundsicherungsgeld-Antrag wurde bewilligt
Nach der Bewilligung des Grundsicherungsgeld-Antrags wird jeder Leistungsbezieher in leistungsrechtlichen Fragen von einem/r Sachbearbeiter/in betreut. Die Zuordnung erfolgt nach der für die Bedarfsgemeinschaft vergebenen Nummer.
Sie werden regelmäßig zu Beratungsterminen durch Ihren persönlichen Ansprechpartner im Bereich Markt & Integration zur Unterstützung auf dem Weg in Arbeit kontaktiert.
Auch die Weiterbewilligung von Leistungen, die Übersendung von Nachrichten, Informationen und Unterlagen an die Bereiche Leistung und Markt & Integration kann umgehend datenschutzkonform und nachweislich über www.jobcenter.digital erfolgen. Hintergrund: Der Versand von unverschlüsselten Emails gewährt keine ausreichende Datensicherheit.
Bitte nutzen Sie daher nach Möglichkeit unseren Online-Dienst www.jobcenter.digital. Darüber hinaus steht für alle Kunden die Jobcenter-App zur Nutzung mit Hilfe Ihres Smartphones ab dem 14.01.2025 zur Verfügung!
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie während des Leistungsbezugs Fragen haben, können Sie diese per Postfachnachricht über www.jobcenter.digital oder die Jobcenter-App mitteilen. Des Weiteren stehen Ihnen Mitarbeiter des Service-Centers (Tel. 09521/929-885) telefonisch bzw. die Mitarbeiter der Eingangszone persönlich zur Verfügung.
Bitte füllen Sie die entsprechende Anlage aus und reichen die Bestätigung bei Stellung des Antrages sowohl im Onlineverfahren als auch in Papierform ein.
Datenschutzhinweise
Die Ermittlung der für Entscheidungen des Jobcenters benötigten Sachverhalte und der Umgang mit erhobenen Sozialdaten erfordern ein sensibles Vorgehen und die Beachtung zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen. Einen kurzen Überblick, sowie Rechte der Betroffenen aber auch ausführliche Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO erhalten Sie HIER.
Jobcenter Haßberge
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr