Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.
Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein zum Unterhalt verpflichtetes Kind über ein jährliches Gesamteinkommen von 100.000 Euro oder mehr, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Gleiches gilt für das gemeinsame Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern.
Umfassende Informationen zur Grundsicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der Leistungszeitraum der Grundsicherung beginnt mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
- ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide über Altersrente oder Witwenrente, sonstige Einkünfte)
- Nachweise über die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
- Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge
Antragsformular
nach dem 4. Kapitel SGB XII
Ansprechpersonen
Team Grundabsicherung
Amt für Soziales und Senioren
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 367
09521 / 27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A-F
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Heusinger
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
447
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen G-KN, Leistungen nach dem SGB XII
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Wirsing
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
729
09521 /
27 360
Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:00
Erreichbarkeit: Montag - Freitag vormittags, Donnerstag nachmittags
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Möller
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen N-Schu
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Team Grundabsicherung
Amt für Soziales und Senioren
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 237
09521 / 27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Sch-Z
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.