Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.
Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein zum Unterhalt verpflichtetes Kind über ein jährliches Gesamteinkommen von 100.000 Euro oder mehr, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Gleiches gilt für das gemeinsame Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern.
Umfassende Informationen zur Grundsicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Der Leistungszeitraum der Grundsicherung beginnt mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
- ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide über Altersrente oder Witwenrente, sonstige Einkünfte)
- Nachweise über die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
- Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge
Antragsformular
nach dem 4. Kapitel SGB XII
Bitte füllen Sie die entsprechende Anlage aus und reichen die Bestätigung bei Stellung des Antrages sowohl im Onlineverfahren als auch in Papierform ein.
Innerhalb der Sprechzeiten können Sie vorab einen Online-Termin vereinbaren um Wartezeiten zu vermeiden.
Um einen Termin zu vereinbaren klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link oder scannen Sie den QR-Code. Sie werden anschließend zur Terminvergabe weitergeleitet. Wählen Sie Amt für Sozialen und Senioren und anschließend Sozialhilfe um einen Termin zu vereinbaren.
Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Frau Scherrer
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
744
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A-B und X-Z, Leistungen nach dem SGB XII
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Zachwieja
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
367
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen C-G, Leistungen nach dem SGB XII
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Rösch
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
447
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen H-Kq, Leistungen nach dem SGB XII
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Wirsing
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
729
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Kr-M, Leistungen nach dem SGB XII
Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:00
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Heilmann
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 27-276
09521 27-360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen N-Sd ohne Sch, Leistungen nach dem SGB XII
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Bittel
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
737
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Sch, Leistungen nach dem SGB XII
Erreichbarkeit:
nach vorheriger Terminvereinbarung
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Zöttlein
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
237
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Se-W, Leistungen nach dem SGB XII
Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr
Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr
Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.
Frau Rohrer
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Leistungen nach dem SGB XII
Erreichbarkeit:
Telefonische Erreichbarkeit: 08:30–12:00 Uhr
Frau Zimmermann
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
362
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Leistungen nach dem SGB XII, Nebenkostenabrechnungen
Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:00