Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.

Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein zum Unterhalt verpflichtetes Kind über ein jährliches Gesamteinkommen von  100.000 Euro oder mehr, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Gleiches gilt für das gemeinsame Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern.

Umfassende Informationen zur Grundsicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Der Leistungszeitraum der Grundsicherung beginnt mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

  • ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide über Altersrente oder Witwenrente, sonstige Einkünfte)
  • Nachweise über die Aufwendungen für  Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
  • Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge

Antragsformular

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

nach dem 4. Kapitel SGB XII

Ansprechpersonen

Team Grundabsicherung

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 367
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A-F

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Heusinger

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 447
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen G-KN, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Wirsing

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 729
09521 / 27 360

Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:00

Erreichbarkeit: Montag - Freitag vormittags, Donnerstag nachmittags

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Möller

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 276

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen N-Schu

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Team Grundabsicherung

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 237
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Sch-Z

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.