Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.

Die Besonderheit bei dieser Sozialleistung ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein zum Unterhalt verpflichtetes Kind über ein jährliches Gesamteinkommen von  100.000 Euro oder mehr, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Gleiches gilt für das gemeinsame Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern.

Umfassende Informationen zur Grundsicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Der Leistungszeitraum der Grundsicherung beginnt mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

  • ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide über Altersrente oder Witwenrente, sonstige Einkünfte)
  • Nachweise über die Aufwendungen für  Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
  • Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge

Antragsformular

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

nach dem 4. Kapitel SGB XII

Bildung und Teilhabe - bei Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Bitte füllen Sie die entsprechende Anlage aus und reichen die Bestätigung bei Stellung des Antrages sowohl im Onlineverfahren als auch in Papierform ein.

Innerhalb der Sprechzeiten können Sie vorab einen Online-Termin vereinbaren um Wartezeiten zu vermeiden.
Um einen Termin zu vereinbaren klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link oder scannen Sie den QR-Code. Sie werden anschließend zur Terminvergabe weitergeleitet. Wählen Sie Amt für Sozialen und Senioren und anschließend Sozialhilfe um einen Termin zu vereinbaren.

Online-Terminvereinbarung

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Frau Scherrer

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 744
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A-B und X-Z, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Zachwieja

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 367
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen C-G, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Rösch

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 447
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen H-Kq, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Wirsing

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 729
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Kr-M, Leistungen nach dem SGB XII

Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:00

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Heilmann

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 27-276
09521 27-360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen N-Sd ohne Sch, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Bittel

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 737
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Sch, Leistungen nach dem SGB XII

Erreichbarkeit:
nach vorheriger Terminvereinbarung

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Zöttlein

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 237
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Se-W, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Rohrer

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 736

Tätigkeiten:
Leistungen nach dem SGB XII

Erreichbarkeit:
Telefonische Erreichbarkeit: 08:30–12:00 Uhr


Frau Zimmermann

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 362
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Leistungen nach dem SGB XII, Nebenkostenabrechnungen

Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:00