Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.

Der monatliche Bedarf für den Lebensunterhalt, der nicht aus dem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann, ist die Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt. 

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die 

  • vorübergehend nicht erwerbsfähig sind,
  • die Altersgrenze noch nicht erreicht haben,
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners sicherstellen können oder bei minderjährigen Kindern aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern,
  • keine Möglichkeiten der Selbsthilfe haben,
  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegen andere Sozialleistungsträger haben (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Wohngeldbehörde).

  • ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Personalausweis
  • wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die volle Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide, sonstige Einkünfte)
  • Nachweise über die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
  • Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge

Der monatliche Bedarf für den Lebensunterhalt umfasst unter anderem

  • die maßgebende Regelbedarfsstufe,
  • die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser
  • eventuell bestehende Mehrbedarfe (zum Beispiel für werdende Mütter ab der 12 Schwangerschaftswoche oder für Personen, die aus medizinischen Gründen auf kostenaufwändigere Ernährung angewiesen sind.

Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen, Zinsen.

Vom Einkommen bleiben beispielsweise angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung frei. Das Erwerbseinkommen muss nicht in voller Höhe eingesetzt werden. Welcher Betrag frei bleibt, ist im Einzelfall zu erfragen.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw's, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen.

Weitere Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Antragsformular

Hilfe zum Lebensunterhalt

nach dem 3. Kapitel SGB XII

Bildung und Teilhabe - bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt

Bitte füllen Sie die entsprechende Anlage aus und reichen die Bestätigung bei Stellung des Antrages sowohl im Onlineverfahren als auch in Papierform ein.

Innerhalb der Sprechzeiten können Sie vorab einen Online-Termin vereinbaren um Wartezeiten zu vermeiden.
Um einen Termin zu vereinbaren klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link oder scannen Sie den QR-Code. Sie werden anschließend zur Terminvergabe weitergeleitet. Wählen Sie Amt für Sozialen und Senioren und anschließend Sozialhilfe um einen Termin zu vereinbaren.

Online-Terminvereinbarung

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Frau Scherrer

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 744
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A-B und X-Z, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Zachwieja

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 367
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen C-G, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Rösch

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 447
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen H-Kq, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Wirsing

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 729
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Kr-M, Leistungen nach dem SGB XII

Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:00

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Heilmann

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 27-276
09521 27-360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen N-Sd ohne Sch, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Bittel

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 737
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Sch, Leistungen nach dem SGB XII

Erreichbarkeit:
nach vorheriger Terminvereinbarung

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Zöttlein

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 237
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen Se-W, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Rohrer

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 736

Tätigkeiten:
Leistungen nach dem SGB XII

Erreichbarkeit:
Telefonische Erreichbarkeit: 08:30–12:00 Uhr


Frau Zimmermann

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 362
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Leistungen nach dem SGB XII, Nebenkostenabrechnungen

Erreichbarkeit:
Mo-Fr 08:30-12:00