Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.

Der monatliche Bedarf für den Lebensunterhalt, der nicht aus dem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann, ist die Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt. 

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die 

  • vorübergehend nicht erwerbsfähig sind,
  • die Altersgrenze noch nicht erreicht haben,
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners, des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft oder des Lebenspartners sicherstellen können oder bei minderjährigen Kindern aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern,
  • keine Möglichkeiten der Selbsthilfe haben,
  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegen andere Sozialleistungsträger haben (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Wohngeldbehörde).

  • ausgefüllter Antrag (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Personalausweis
  • wenn die Altersgrenze noch nicht erreicht ist möglichst ein Nachweis über die volle Erwerbsminderung
  • Einkommensnachweise (wie z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters Haßberge, Kindergeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Rentenbescheide, sonstige Einkünfte)
  • Nachweise über die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser (wie z. B. Mietvertrag, Zinsen für Hausbelastung, Hausratversicherung, Feuer- und Sturmversicherung, Heizkostenabrechnung)
  • Vermögensnachweise (wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Unterlagen zum Rückkaufswert von Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung, Bausparverträge, Schenkungs- und Übertragungsverträge

Der monatliche Bedarf für den Lebensunterhalt umfasst unter anderem

  • die maßgebende Regelbedarfsstufe,
  • die Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser
  • eventuell bestehende Mehrbedarfe (zum Beispiel für werdende Mütter ab der 12 Schwangerschaftswoche oder für Personen, die aus medizinischen Gründen auf kostenaufwändigere Ernährung angewiesen sind.

Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen, Zinsen.

Vom Einkommen bleiben beispielsweise angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung frei. Das Erwerbseinkommen muss nicht in voller Höhe eingesetzt werden. Welcher Betrag frei bleibt, ist im Einzelfall zu erfragen.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw's, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen.

Weitere Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Antragsformular

Hilfe zum Lebensunterhalt

nach dem 3. Kapitel SGB XII

Ansprechpersonen und Zuständigkeiten

Team Grundabsicherung

Amt für Soziales und Senioren

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 27 / 367
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen A-F

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Heusinger

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 447
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen G-KN, Leistungen nach dem SGB XII

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Wirsing

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 729
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen KO-M; Sachbearbeitung Sozialhilfe

Erreichbarkeit: Montag - Freitag vormittags, Donnerstag nachmittags

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.


Frau Möller

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 276

Tätigkeiten:
Zuständig für die Buchstaben der Nachnamen N-Schu

Telefonische Erreichbarkeit: 8:30-12:30 Uhr

Offene Sprechstunde: 10:00-12:00 Uhr + Donnerstag 14:00-16:00 Uhr

Termine können außerhalb der Sprechstunde individuell vereinbart werden.