Weitere Leistungen

Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

Eine Leistung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn

  • die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
  • der/die Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
  • Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und
  • es keine andere Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.

Die Durchführung einer Bestattung ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss durch den Verpflichteten beauftragt werden.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

  • Personalausweis
  • Verstorbene/r (Sterbeurkunde, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Rechnungen der Bestattung soweit bereits vorhanden)
  • Wohnung und monatliche Miet- und Nebenkosten (Nachweise)
  • Kinder und weitere Haushaltsangehörige
  • Einkommen (Nachweise)
  • Vermögen (Nachweise)
  • Monatliche Belastungen (Nachweise)
  • Vermögen des/der Verstorbenen (Nachweise)
  • Mögliche Erben und Angehörige des/der Verstorbenen
  • Gründe des Antrags
  • Bankverbindung

Ansprechpartner

Frau Ebner

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 164
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Sachbearbeitung Bestattungskosten