Weitere Leistungen
Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Eine Leistung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn
- die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
- der/die Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
- Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und
- es keine andere Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Die Durchführung einer Bestattung ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss durch den Verpflichteten beauftragt werden.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
- Personalausweis
- Verstorbene/r (Sterbeurkunde, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Rechnungen der Bestattung soweit bereits vorhanden)
- Wohnung und monatliche Miet- und Nebenkosten (Nachweise)
- Kinder und weitere Haushaltsangehörige
- Einkommen (Nachweise)
- Vermögen (Nachweise)
- Monatliche Belastungen (Nachweise)
- Vermögen des/der Verstorbenen (Nachweise)
- Mögliche Erben und Angehörige des/der Verstorbenen
- Gründe des Antrags
- Bankverbindung
Ansprechpartner
Frau Ebner
Amt für Soziales und Senioren
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
sozialamt@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
164
09521 /
27 360
Tätigkeiten:
Sachbearbeitung Bestattungskosten