Lastenzuschuss

Lastenzuschuss kann Eigentümern eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für einen Lastenzuschuss ist grundsätzlich antragsberechtigt

  • der Eigentümer eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung des Gebäudes hat
  • der Eigentümer einer Eigentumswohnung bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung der Wohnung hat
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Zweifamilienwohnhaus
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes hat

Erforderliche Unterlagen insbesondere im Falle des Erstantrags:

  • Ausgefüllter Antrag auf Lastenzuschuss (erhältlich bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle im Landratsamt Haßberge bzw. online). Der Wohngeldantrag kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle des Landratsamtes Haßberge abgegeben werden
  • Vordruck Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld der Wohngeldstelle
  • Kaufvertrag bzw. Übergabevertrag
  • Wohnflächenberechnung und Grundrissplan (bei Erstantrag)
  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Bauplannummer
  • Gegebenenfalls Bescheid über bayerische Eigenheimzulage bzw. bayerisches Baukindergeld Plus
  • Kontoauszüge der Bausparkasse für Ansparungen
  • Grundsteuerbescheid
  • Fremdmittelbescheinigung (Vordruck der Wohngeldstelle)
  • Zahlungsnachweis für alle Darlehen, auch für Bausparer (Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
  • Einkommensnachweis aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder (auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
  • Vordruck Verdienstbescheinigung der Wohngeldstelle für alle Erwerbstätigen (auch Minijob)
  • Gegebenenfalls Mietvertrag für vermietete Wohnung

In Einzelfällen werden die Antragsteller nach Eingang des Antrages von der Wohngeldstelle zur Einreichung weitergehender Unterlagen aufgefordert.

Antragsformular

Wohngeld - Lastenzuschuss

für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Weitere einzureichende Unterlagen:

Wohngeld - Nachreichen von Dokumenten
Bildung und Teilhabe - bei Bezug von Wohngeld

Bitte füllen Sie die entsprechende Anlage aus und reichen die Bestätigung bei Stellung des Antrages sowohl im Onlineverfahren als auch in Papierform ein.

Ansprechpartner

Frau Broderick

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 239
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Arbeitsbereichsleitung; Buchstaben der Nachnamen S, St


Frau Beppler

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 217
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - E


Frau Neubert

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 735

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen F - Kl


Herr Zehe

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 292
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen Km - M


Frau Fuchs

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 220
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen N - R, Sch


Frau Rudolph

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 725
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen T - Z