Lastenzuschuss

Lastenzuschuss kann Eigentümern eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für einen Lastenzuschuss ist grundsätzlich antragsberechtigt

  • der Eigentümer eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung des Gebäudes hat
  • der Eigentümer einer Eigentumswohnung bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung der Wohnung hat
  • der Bewohner von Wohnraum im eigenen Zweifamilienwohnhaus
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes bzw. derjenige, der Anspruch auf Übertragung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes hat

Erforderliche Unterlagen insbesondere im Falle des Erstantrags:

  • Ausgefüllter Antrag auf Lastenzuschuss (erhältlich bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle im Landratsamt Haßberge bzw. online). Der Wohngeldantrag kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle des Landratsamtes Haßberge abgegeben werden
  • Vordruck Ergänzende Erklärung zum Antrag auf Wohngeld der Wohngeldstelle
  • Kaufvertrag bzw. Übergabevertrag
  • Wohnflächenberechnung und Grundrissplan (bei Erstantrag)
  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Bauplannummer
  • Gegebenenfalls Bescheid über bayerische Eigenheimzulage bzw. bayerisches Baukindergeld Plus
  • Kontoauszüge der Bausparkasse für Ansparungen
  • Grundsteuerbescheid
  • Fremdmittelbescheinigung (Vordruck der Wohngeldstelle)
  • Zahlungsnachweis für alle Darlehen, auch für Bausparer (Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
  • Einkommensnachweis aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder (auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
  • Vordruck Verdienstbescheinigung der Wohngeldstelle für alle Erwerbstätigen (auch Minijob)
  • Gegebenenfalls Mietvertrag für vermietete Wohnung

In Einzelfällen werden die Antragsteller nach Eingang des Antrages von der Wohngeldstelle zur Einreichung weitergehender Unterlagen aufgefordert.

Antragsformular

Wohngeld - Lastenzuschuss

für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Weitere einzureichende Unterlagen:

Wohngeld - Nachreichen von Dokumenten

Ansprechpersonen

Frau Broderick

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 239
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Arbeitsbereichsleitung


Frau Beppler

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 217
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen A - E


Frau Scherrer

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 735
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen F - Ki


Herr Zehe

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 292
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen Kl - N


Frau Fuchs

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 220
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen O - R, Sch, St


Frau Rudolph

Amt für Soziales und Senioren

Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

wohngeld@landratsamt-hassberge.de
09521 / 27 725
09521 / 27 360

Tätigkeiten:
Buchstaben der Nachnamen S, T - Z