Schwimmförderung für Kinder
Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.
Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ weiterhin durchgeführt. Ab dem letzten Kindergartenjahr werden dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“ von deren Kindertageseinrichtung erhalten.
Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, kann der Gutschein beim Landratsamt schriftlich beantragt werden (der Antrag ist auf der Seite www.mach-mit.bayern.de im Download-Bereich abrufbar).
Aktionsjahr 2025/2026
Teilnahmeberechtigt sind alle in Bayern wohnhafte Vorschulkinder des Kindergartenjahres 2025/2026.
Vorschulkinder sind dabei die Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergartenjahr 2025/2026 sind das in der Regel die Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden (also generell Geburtszeitraum vom 30.09.2019 bis 30.09.2020) oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde.
Zudem muss mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. August 2026 stattfindet (=Bewilligungszeitraum).
Die Antragsfrist für die Kursanbieter endet regulär am 30.11.2026 (Ausschlussfrist).
Weitere Informationen, sowie FAQ‘s für Eltern und Kursanbieter sind ebenfalls unter www.mach-mit.bayern.de veröffentlicht.
Ansprechpartner
Frau Dütsch
Kommunalwesen
Gebäude A
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tätigkeiten:
Sportförderung, Vereinspauschale