Begleitetes Fahren

Anträge auch per Post oder online einreichen

Ihr Anliegen können Sie auch per Post oder online über das Bürgerservice Portal beantragen. Die erforderlichen Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie im Formularcenter

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Die Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen B und BE kann auch schon vor dem vorgeschriebenen Mindestalter von 18 Jahren erteilt werden. Jedoch nur unter der Auflage, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person begleitet wird (Begleitperson). Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer Fahrt und während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. 

Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis im Rahmen des Begleiteten Fahrens muss das 17. Lebensjahr vollendet sein. Es muss mindestens eine Begleitperson benannt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllt: 

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/ EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung im Fahreignungsregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein

  • gültiges Ausweisdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel BMI)
  • Bescheinigung über Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe 
    (die Kurse lebensrettende Sofortmaßnahmen, Erste-Hilfe-Training und Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen leider nicht anerkannt werden)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt, Gültigkeit max. 2 Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Führerscheinkopien der beantragten Begleitpersonen
  • Personalausweiskopien der beantragten Begleitpersonen (sofern diese in einem anderen Landkreis wohnen)
  • Unterschrift der beiden Erziehungsberechtigten auf Seite 3 des Antrages oder Nachweis über ein alleiniges Sorgerecht in Kopie

Persönliche Antragstellung:

Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Sie reichen Ihre vollständigen Antragsunterlagen per Post oder online ein. 

Antragstellung per Post oder online:

Für die Abgabe Ihrer vollständigen Antragsunterlagen benötigen Sie keinen Termin. Diese schicken Sie an folgende Postadresse:

Landratsamt Haßberge
Fachbereich 14 - Führerscheinstelle
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

In den meisten Fällen reicht diese Antragsunterlagen sogar Ihre Fahrschule direkt in der Führerscheinstelle ein. Der Antrag wird nach Eingangsdatum abgearbeitet. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bei Beginn der Bearbeitung erhalten Sie eine Kostenrechnung und Ihren Erste-Hilfe-Nachweis im Original per Post. Sie überweisen die Antragsgebühren. Wir stellen eine Bescheinigung für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren aus und erteilen einen sogenannten Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle. Nach bestandener Prüfung erhalten wir hierüber eine Mitteilung vom TÜV. Wir melden die ausgehändigte Fahrerlaubnis an das zentrale Fahrerlaubnisregister. Sofern die Erteilung der Klasse B Ihre erstmalige Erteilung war, wird Ihnen der spätere Kartenführerschein per Direktversand aus Berlin an Ihre Meldeadresse verschickt. Sie werden diesen ca. 3 Wochen nach dem 18. Geburtstag erhalten. Ab Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie bereits mit der rosafarbenen BF-17-Bescheinigung alleine Fahrzeuge der Klasse B führen. Diese Regelegung gilt für 3 Monate. 

Bitte beachten Sie, dass ein Direktversand bei Vorbesitz eines Kartenführerscheines leider nicht möglich ist. In diesen Fällen wird der Führerschein nach Erreichen des 18. Lebensjahres in der Führerscheinstelle abgeholt. Hierzu ist die Bescheinigung des Begleiteten Fahrens mit 17 und der bisherige Kartenführerschein mitzubringen. Denken Sie daran, dass eine Vorsprache in der Führerscheinstelle nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich ist. 

Führerschein - Antrag Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Die Antragstellung ist bereits 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. 

Zusätzlich zu den Gebühren einer Ersterteilung bzw. Erweiterung werden je Begleitperson 11,00 € fällig.
Für die Bescheinigung des Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren werden 7,70 € erhoben. 

Landkreis Haßberge